07.02.2023 – Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

Tagesordnung Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
  • TOP 2.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge
  • TOP 2.2 Bauantrag zum Neubau eines Lebensmittel- und Getränkemarktes auf dem Grundstück Fl. Nr. 574/7 der Gem. Bobingen, Ziegeleistraße 7-13
  • TOP 2.3 Bauantrag zum Neubau einer Krankenpflegerhelferschule mit Schülerwohnungen auf dem Grundstück Fl. Nr. 3281/2 der Gem. Bobingen, Wertachstraße 55
  • TOP 2.4 Antrag auf isolierte Abweichung zur Errichtung eines Sichtschutzzauns auf dem Grundstück Fl. Nr. 4208/319 der Gem. Bobingen, Erlenstraße 23
  • TOP 2.5 Bauantrag zur Erweiterung der Garage und Aufstockung Wohnkubus auf dem Grundstück Fl. Nr. 111 der Gem. Bobingen, Sinkelweg 3
  • TOP 2.6 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses (9 WE) mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 912/57 der Gem. Bobingen, “Pommernstr. 30”
  • TOP 2.7 Bauantrag zum Neubau Mehrfamilienhauses (15 WE) mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 912/60 der Gem. Bobingen, “Banaterstraße 4 und 4 a”
  • TOP 2.8 Voranfrage zum Neubau von Wohnhäusern in zwei Varianten auf den Grundstücken Fl. Nr. 363/2, 363/3 und 363/4 der Gem. Bobingen, Lindauer Str. 42 b u. 42 c, Max-Fischer-Straße 3
  • TOP 2.9 Bauantrag zum Anbau einer Terrassenüberdachung an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 135/4 der Gem. Bobingen, Entenweg 2a
  • TOP 3 Bebauungsplan Nr. 62, I. Planungsabschnitt, Abwägungs- und Satzungsbeschluss
  • TOP 4 Bebauungsplan Nr. 51, “Gewerbegebiet auf dem ehemaligen Ziegeleigrundstück südlich der Königsbrunner Straße”, Änderungsbeschluss
  • TOP 5 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 27. Sitzung vom 17.01.2023
  • TOP 6 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit:

  • Florian Vogl (FBU) kam ca. fünf Min. später, Monika Müller-Weigand (Grüne) ca. neun Min. später
  • Verwaltung: Rainer Thierbach (Stadtbauamt), Rainhard Schöler (Stadtplanung)

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung

TOP 1: Berichterstattung

Bürgermeister Förster (CSU) gab folgende Bericherstattungen bekannt:

  1. Glasfaserausbau in Bobingen:
    • es gibt drei verschiedene Anbieter für die Stadt + Stadtteile
    • Gewerbegebiet (Ost):
      • Ausbau durch: Vodafone
      • nur Gewerbekunden
      • Ende des Ausbaus: ca. Q2 2023
    • Stadtgebiet:
      • Ausbau durch: Telekom
      • Ende des Ausbaus: ungefähr Ende 2023
    • Stadtteile:
      • erfolgt in Doppelausbau: Dt. Glasfaser als auch Telekom
      • Ausbau erfolgt erst nach Stadtgebiet, daher vermutlich erst in 2024
  2. Die Windkraftstudie ist abgeschlossen und wird in der nächsten Stadtratssitzung vorgestellt.

TOP 2: Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen

TOP 2.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge

Die Liste der isolierten Abweichungen entnehmen Sie der Sitzungsvorlage.

TOP 2.2 Bauantrag zum Neubau eines Lebensmittel- und Getränkemarktes auf dem Grundstück Fl. Nr. 574/7 der Gem. Bobingen, Ziegeleistraße 7-13

Die Bauherrin beantragt die Errichtung eines Lebensmittel- und Getränkemarktes und Backshop. Die bestehenden Gebäude sollen abgerissen und neu errichtet werden (Grundfläche: ca. 91,5m x 24,5m). Das Vorhaben widerspricht der Bauweise, der Situierung der südöstlichen Grundstückszufahrt sowie den grünordnerischen Festsetzungen.
Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird aus oben genannten Gründen nicht erteilt.
–> Abstimmung: einstimmig!

TOP 2.3 Bauantrag zum Neubau einer Krankenpflegerhelferschule mit Schülerwohnungen auf dem Grundstück Fl. Nr. 3281/2 der Gem. Bobingen, Wertachstraße 55

Im Osten vom Krankenhaus soll ein dreistöckiges Gebäude für die Krankenpflegeschule und für Schülerwohnungen errichtet werden (ca. 27×14,6m). Der Fußboden liegt ca. 0,84m über dem bestehenden Gelände. Bei rund 60 Auszubildenden müsste die Krankenpflegeschule sechs Stellplätze nachweisen. Wenn eine Doppelnutzung mit der Ausbildungsstätte nicht vorliegt, dann wären weitere sechs Stellplätze notwendig. Somit ergeben sich zwischen sechs und 12 Stellplätzen. Die eingereichten Unterlagen weisen bisher 20 Stellplätze aus.

Clemens Bürger (Grüne) erkundigte sich, ob die bestehenden Gebäude nicht dafür genutzt werden könnten.
Die Verwaltung antwortete, dass aktuell nur noch Gebäude C vermietet sei, dieses Gebäude für den künftigen Zweck nicht mehr geeignet sei und es bei einem Bestandsgebäude auch zu einer Zuschussproblematik kommen würde.

Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird – vorbehaltlich der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde – erteilt.
–> Abstimmung: einstimmig genehmigt!

TOP 2.4 Antrag auf isolierte Abweichung zur Errichtung eines Sichtschutzzauns auf dem Grundstück Fl. Nr. 4208/319 der Gem. Bobingen, Erlenstraße 23

Der Bauherr beantragt die Errichtung eines Sichtschutzzauns mit 2 Metern Höhe entlang seiner Grundstücksgrenze (ca. 16m Länge). Es entstand eine Diskussion zur Bobinger Einfriedungssatzung:

  • Armin Bergmann (SPD): Einfriedungssatzung muss zeitnah überarbeitet werden
  • Bürgermeister Förster (CSU): Rückmeldungen der Fraktionen zu Änderungen der Einfriedungssatzungen wäre gut
  • Rainer Thierbach (Verwaltung): Rainhard Schöler wird Verbesserungsvorschläge einbringen; man musste in der Vergangenheit lediglich Einzelfälle genehmigen, ansonsten war man sich einig; bevor notierte Schwarzbauten angegangen werden, muss unbedingt geklärt werden, ob die Einfriedungssatzung geändert wird
  • Herwig Leiter (CSU): Einfriedungssatzung war viel Arbeit, man sollte lediglich Anpassungen vornehmen, aber nichts grundlegend ändern.
  • Florian Vogl (FBU): Eine Anpassung der Einfriedungssatzung ist sinnvoll und notwendig; Diese sollte flexibler für die Bobinger Bürgerinnen und Bürger gestaltet werden

Stadtrat Vogl (FBU) erkundigte sich, ob Bauherrn bei der Einreichung eines Bauantrags bereits die geplante Einfriedung mit einreichen könnten, damit die spätere Behandlung dieser Themen reduziert werden könnte. Rainhard Schöler (Stadtplanung) antwortete, dass Einfriedungen nicht verpflichtend seien und somit kein Bauherr bei der Einreichung seiner Baupläne ebenso zur Einreichung einer geplanten Einfriedung aufgefordert werden kann. Er wies außerdem daraufhin hin, dass jede erteilte Ausnahme ihm das Agieren als Stadtplaner erschwert.

Beschlussvorschlag: Eine Ausnahme wird erteilt.
–> Abstimmung: 8 dafür, 3 dagegen (2x FBU, 1x FW) –> Ausnahme erteilt.
(Der Ausschuss war sich einig, dass die Einfriedungssatzung zeitnah überarbeitet werden muss.)

TOP 2.5 Bauantrag zur Erweiterung der Garage und Aufstockung Wohnkubus auf dem Grundstück Fl. Nr. 111 der Gem. Bobingen, Sinkelweg 3

Der Bauherr plant die Erweiterung des bestehenden Wohngebäudes, sowie die Errichtung einer neuen Garage und einer Überdachung. Laut Stadtverwaltung werden die Baugrenzen hierfür nicht eingehalten, zudem verlangt das Wasserwirtschaftsamt einen Mindestabstand zur Singold von 7 Metern.

Florian Vogl (FBU) wies daraufhin, dass eine Ablehnung des Bauantrags aufgrund eines Bezugsfalls einer Hütte auf dem Nachbargrundstück schwer sei. Zudem sei die Nachverdichtung erwünscht. Er sprach sich für die – im Plan von Rainhard Schöler vorgestellte – 7 Meter Grenze als Kompromiss aus.

Rainhard Schöler (Stadtplanung) wies daraufhin, dass es keine Gleichbehandlung im Unrecht gibt. Zudem hätte er für die Hütte auf dem Nachbargrundstück keine offizielle Genehmigung finden können, was den Sachverhalt noch schwieriger gestalte.

Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden, wenn der Mindestabstand zur Singold von 7 Metern eingehalten wird.
–> Abstimmung: einstimmig genehmigt.

TOP 2.6 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses (9 WE) mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 912/57 der Gem. Bobingen, “Pommernstr. 30”

Auf dem genannten Grundstück plant die Bauherrin die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 9 Wohneinheiten und einer Tiefgarage. Laut Verwaltung sieht der Bebauungsplan hier Garagen vor, jedoch keine Wohnbebauung. Zudem seien im Vorhaben die Baugrenzen überschritten. Aus Verwaltungssicht müsse daher das gemeindliche Einvernehmen verweigert werden. Im Sinne der Nachverdichtung wird jedoch mit dem Kreisbaumeister, der Bauherrin und dem LRA Rücksprache gehalten, wie eventuelle Befreiungen erzielt werden könnten.

Monika Müller-Weigand (Grüne) erkundigte sich nach den Bäumen, die aktuell auf dem Flächen stehen. Rainhard Schöler (Stadtplanung) antwortete, dass ein Teil dieser Bäume wegfallen wird.

Beschlussvorschlag: Gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt, jedoch wird mit den Beteiligten (LRA, Bauherrin und Kreisbaumeister) Rücksprache über eventuelle Befreiungen gehalten.
–> Abstimmung: einstimmig!

TOP 2.7 Bauantrag zum Neubau Mehrfamilienhauses (15 WE) mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 912/60 der Gem. Bobingen, “Banaterstraße 4 und 4 a”

Hinweis: Sehr ähnliche Ausgangslage bei vorherigem Tagesordnungspunkt, siehe TOP 2.6.

Beschlussvorschlag: Gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt, jedoch wird mit den Beteiligten (LRA, Bauherrin und Kreisbaumeister) Rücksprache über eventuelle Befreiungen gehalten.
–> Abstimmung: einstimmig!

TOP 2.8 Voranfrage zum Neubau von Wohnhäusern in zwei Varianten auf den Grundstücken Fl. Nr. 363/2, 363/3 und 363/4 der Gem. Bobingen, Lindauer Str. 42 b u. 42 c, Max-Fischer-Straße 3

Der Bauherr plant Wohnhäuser an der Lindauer Straße zu bauen. Zwei Konzepte wurden in der Voranfrage präsentiert:

  1. Variante: 60 Meter langes Gebäude, 3+D, mit unterkellerter Tiefgarage
  2. Variante: zwei getrennte Gebäude mit jeweils 30 Meter Länge, 3+D, mit unterkellerter Tiefgarage

Vor der Bauausschusssitzung fand hierzu eine Ortsbesichtigung statt. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich lediglich die zweite Variante hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung ein. Ein weiterer Punkt war die Gesamtlänge von 60 Metern.

Clemens Bürger (Grüne) störten die 60 Meter Länge nicht zwangsläufig, eventuell könne der Bauherr eine Abstufung in der Höhe machen, damit sich das Gebäude in den Hang einfügt.

Rainer Thierbach (Stadtbauamt) wies daraufhin, dass vom Bauherrn weitere Unterlagen wie Zeichnungen der West-Sicht benötigt werden.

Da das lediglich eine Bauvoranfrage war, gab es keinen Beschlussvorschlag. Die Ausschussmitglieder signalisierten jedoch, dass die Länge von 60 Metern mit einem entsprechenden Versatz vorstellbar wäre.

TOP 2.9 Bauantrag zum Anbau einer Terrassenüberdachung an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 135/4 der Gem. Bobingen, Entenweg 2a

Die Bauherrin beantragt die Errichtung einer Terassenüberdachung (ca. 3,96 x 9,70 m). Das Vorhaben widerspricht – insbesondere hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen – den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Claudia Lautenbacher (SPD), Martin Gschwilm (FW) und Florian Vogl (FBU) sprachen sich für das Vorhaben aus. Die rechtlichen Vorgaben seien bekannt und auch verstanden worden, jedoch könnte auch das Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sehr gut verstanden werden.

Clemens Bürger (Grüne), Armin Bergmann (SPD) und Herwig Leiter (CSU) sprachen sich dagegen aus. Regeln müssten eingehalten werden.

Beschlussvorschlag: Das Vorhaben widerspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
–> Abstimmung: 3 dafür (2x FBU, 1x FW), 8 dagegen (Rest) –> gemeindliches Einvernehmen nicht erteilt.

TOP 3: Bebauungsplan Nr. 62, I. Planungsabschnitt, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Die Ausschussmitglieder genehmigten die drei Bestandteile des Sachverhalts jeweils einstimmig: (1.) Anlass der Planung, (2.) Planungskonzept und (3.) Bisheriges Verfahren und Änderungen nach der öffentlichen Auslegung und Behörden / Trägerbeteiligung.

Beschlussvorschlag: Der Bebauungsplan wird in der beratenen und beschlossenen Fassung als Satzung beschlossen.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 4: Bebauungsplan Nr. 51, “Gewerbegebiet auf dem ehemaligen Ziegeleigrundstück südlich der Königsbrunner Straße”, Änderungsbeschluss

Bürgermeister Förster (CSU) wies daraufhin, dass dieser Tagesordnungspunkt nicht ausgeführt wird, stattdessen wird die Verwaltung proaktiv auf den Eigentümer zugehen und Gespräche führen.

TOP 5: Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 27. Sitzung vom 17.01.2023

Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.

TOP 6: Wünsche und Anfragen

Keine Wünsche und Anfragen.

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