12.12.2023 – Stadtrat

Tagesordnung der Stadtratssitzung

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Satzung über die Ernennung von Ehrenbürgerinnen, Altstadträtinnen und Verleihung der Bürgermedaille
  • TOP 3 Gründung Regionalwerk Lech-Wertach-Stauden gKU
  • TOP 4 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit:

  • Entschuldigt: Florian Vogl (FBU), Clemens Bürger (Grüne), Ernst-Hinrich Abbenseth (CSU)
  • Verwaltung: Rainer Thierbach (Stadtbaumeister), Fabian Koppel (Hauptamt)

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung.

TOP 1: Berichterstattung

Bürgermeister Förster (CSU) gibt bekannt, dass an der Fußgängerampel Hochstraße zusätzlich zum visuellen nun auch ein akkustisches Signal im November 2023 angebracht wurde. Diese Funktion ist für blinde und sehbehinderte Menschen gedacht, die durch das Signal erfahren, wann der Verkehr Rotlicht hat. Die Umbaukosten betrugen rund 18.000 Euro. Die Idee wurde vom Seniorenbeirat der Stadt Bobingen angeregt.

Der Stadtbote wird von 3-spaltig auf 2-spaltig umgestellt. Der definierte Umfang von 34 Seiten pro Ausgabe konnte nicht eingehalten werden. Jede Seite über dem definierten Umfang kostet 50,00 Euro mehr. Es wurde vom Verlag ein Nachlass in Höhe von 200,00 Euro auf den Bezugspreis gewährt. In der Sitzung vom 26.10.2021 wurde der Umfang von 34 Seiten beschlossen, mehr dazu hier.

Fabian Koppel (Hauptamt) vertritt den entschuldigten Kämmerer Stefan Thiele.

Fabian Koppel zum Thema kommunalem Bauspartvertrag:
Die FBU-Fraktion hat am 16.06.2023 einen Antrag zum Thema “Finanzierung zukünftiger Investitionen mit kommunalem Bausparvertrag” gestellt. Der Antrag zum kommunalen Bauspartvertrag reicht über den normalen Finanzplanungszeitraum hinaus. Es handelt sich hierbei um ein kreditähnliches Rechtsgeschäft.

Redaktionelle Anmerkung: da es sich bei den Ausführungen von Fabian Koppel (Hauptamt) lediglich um eine Berichterstattung handelt, wurde der Antrag der FBU-Fraktion somit noch nicht beraten bzw. diskutiert. Laut Bürgermeister Förster (CSU) soll dies im Zuge der Haushaltsberatungen 2024 erfolgen.

TOP 2: Satzung über die Ernennung von Ehrenbürgerinnen, Altstadträtinnen und Verleihung der Bürgermedaille

Am 21.09.2021 wurde im Haupt- und Finanzausschuss erstmals über eine Satzung zur Ernennung von Ehrenbürgern, Altstadträten und zur Verleihung der Bürgermedaille beraten. Von den Fraktionen hat lediglich die FBU am 28.04.2022 schriftliche Ergänzungen und Änderungen eingereicht.

Franz Handschuh (FBU):

  • über die Vergabe von Ehrentiteln kann man grundsätzlich unterschiedlicher Meinung sein
  • gewürdigt werden soll immer ein Engangement über einen doch beachtlichen Zeitraum von mind. 18 Jahren
  • die FBU-Fraktion vertritt die Meinung, dass eine Würdigung der Leistung über alle Fraktionsunterschiede hinweg erfolgen soll
  • deshalb schlägt die FBU vor, dass auch das Engagement von Bürgermeisterinnen oder Bürgermeistern gewürdigt werden soll
  • “Da ich sicherlich nicht im Verdacht stehe, gegenüber dem ehemaligen Bürgermeister Bernd Müller einer sachliche Auseinandersetzung aus dem Weg gegangen zu sein, beantrage ich namens der FBU-Fraktion deshalb, den § 3 Abs. 1 wie folgt zu ergänzen und somit ein Zeichen der Überparteilichkeit zu setzen: (1) Die Ernennung zur Altbürgermeisterin / zum Altbürgermeister / zur Altstadträtin oder zum Altstadtrat erfolgt beim Ausscheiden nach einer Amtszeit von mindestens 18 Jahren. Bei der Ernennung werden eine Urkunde, sowie eine Plakette mit eingraviertem Namen und Ernennungsdatum überreicht.”

Hans-Peter Dangl (CSU) spricht sich gegen den Vorschlag aus. Als Begründung nennt er, dass bei Ehrentitel nur Ehrenamtliche berücksichtigt werden sollen.

Reinhold Eckl (CSU) frägt nach, wie sich das Thema “Ehrentitel” bei Ortssprechern verhält.
Bürgermeister Förster (CSU) antwortet, dass hier die Benamung nicht stimmig wäre: “Alt-Ortssprecher”. Eventuell könnten Zeiten angerechnet werden, falls ein späteres Mandat im Stadtrat erfolge, so Förster.

Johanna Ludl und Armin Bergmann (SPD) sprechen sich dafür aus, dass keine entsprechende Satzung verabschiedet wird.

Diesem Vorschlag konnte der Stadtrat am Schluss folgen.

Beschlussvorschlag: Es wird keine Satzung für Ehrentitel verabschiedet. Zur Vergabe einer Bürgermedaille kann jedoch das Gremium im Einzelfall entscheiden.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 3: Gründung Regionalwerk Lech-Wertach-Stauden gKU

Der politische Paradigmenwechsel bei Energiethemen und die Energiewende halten für Kommunen Herausforderungen bzgl. Planung und Umsetzung bereit. Um eine effiziente Planung zu gewährleisten und einen hohen Grad an Bürgerbeteiligung und Wertschöpfung zu erreichen, wollen Kommunen des Begegnungsland Lech Wertach e. V., Kommunen der ILE “Zwischen Lech und Wertach” und Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft Stauden diese Herausforderungen gemeinsam anpacken.

Die Kommunalberatung BBH (Becker Büttner Held) hat am 16.03.2023 einen gemeinsamen Workshop hierzu veranstaltet. Hier wurde die Gründung eines regionalen Energiewerks vorgeschlagen, um die Aufgaben der Energieversorgung auf kommunaler Ebene zu organisieren.

Edmund Mannes (SPD) berichtet über den parallen Ansatz der Stadt Bobingen mit der energie schwaben und der EVB Netze GmbH & Co.KG (Rekommunalisierung des örtlichen Strom- und Gasnetzes mit 51%-Anteil Stadt Bobingen und 49% energie schwaben). Die SPD-Fraktion werde zukünftigen Vorhaben nur zustimmen, wenn die Stadt Bobingen Stimmrechte in Höhe von mind. 50% + 1 bzw. 51% hält. Bobingen darf im Vorhaben nicht eingeschränkt werden, so Edmund Mannes (SPD).

Herwig Leiter (CSU) weist auf die Herausforderungen der Energieversorgung hin, man könne es nur gemeinsam mit anderen Kommunen machen.

Lukas Geirhos (Grüne): Die Energiewende muss aktiv gestaltet werden (Nachhaltigkeit). Deutschland hat Bürgerbeteiligungsgesellschaften.

Franz Handschuh (FBU) stellt fest, dass es grundsätzlich um zwei Varianten geht: Mitgliedschaft im Energiewerk Lech-Wertach-Stauden oder in der EVB-Energie. Würde beides angestrebt, müssten zwei mal die personellen und finanziellen Ressourcen aufgebracht werden.

Er äußert sich weiter wie folgt:

“Eine der wichtigsten Kriterien der Entscheidung, über welche Gesellschaft wir in Bobingen Maßnahmen zur Energiewende umsetzen wollen ist, in welcher der möglichen Gremien die Stadt Bobingen nachhaltig das weitreichendere Mitspracherecht hat.

Während bei der „EVB Energie“ immer noch die theoretische Möglichkeit eines 51 %-Mitsprache- und Entscheidungsrecht besteht, ist bei der heute zu verabschiedenden Gesellschaft ein Mitsprache- und Entscheidungsrecht von 9 % möglich, bei einer gleichzeitigen finanziellen Beteiligung von 5,5 % am Stammkapital und 17,75 % am Eigenkapital (275.000 Euro zzgl. Zinsen ca. 425.000 Euro).

Zudem ist vorgesehen, den Beitritt weiterer Gebietskörperschaften langfristig sicherzustellen, was gleichbedeutend mit zunehmend weniger Mitsprache- und Entscheidungsrecht ist. Konkret bedeutet die vorgelegte Satzung, dass zwei Kleinkommunen mit jeweils 1.000 Einwohnern eben so viel Einfluss wie die Städte Bobingen oder Schwabmünchen haben. Wir verstehen den Wunsch nach solidarischer Zusammenarbeit in interkommunalen Zusammenschlüssen. Die Sicherung von Entscheidungsrechten ist aus unserer Sicht jedoch besonders zu berücksichtigen.

Potentiale des Energiewerks Lech-Wertach-Stauden:

  • Windkraftprojekte
  • Stromerzeugung
  • Stromvermarktung
  • Stromspeicherung
  • Wärme
  • Grüngut
  • Klärschlamm
  • Geothermie
  • PV- / Solarthermieprojekte

Mit Ausnahme von Grüngut- und Klärschlammverarbeitung sind alle Potentiale des Regionalwerks Lech-Wertach-Stauden auch in der EVB Energie GmbH umsetzbar. Und selbst diese beiden offenen Bereiche sind mit den strategischen Partnern später umsetzbar. Der zeitliche Vorsprung der bisherigen Arbeiten spricht eindeutig für eine Umsetzung der Projekte in der EVB Energie. Während im Regionalwerk L-W-S neues Personal erst gesucht werden muss, können wir in der EVB auf unglaublich viel Know-how zurückgreifen und sofort durchstarten.”, so Franz Handschuh (FBU).

Konkrete Änderungen an der Satzung waren nicht erwünscht, das machten Rainer Naumann (FW) und Bürgermeister Förster (CSU) klar. Dafür hätte es die Möglichkeit in der gemeinsamen Sitzung gegeben.

Die FBU-Fraktion entgegnet, dass hier rund 200 Vertreter von Kommunen eingeladen waren und die Tagesordnung keine Diskussion der Satzung vorsah, zudem wurden die Informationen erstmalig an diesem Abend vorgestellt. Der Anspruch der FBU Stadträte ist es, dass man eine 24-seitige Satzung in Ruhe studiere, bevor über diese wegweisende Entscheidung abstimmt wird.

Rainer Naumann (FW) sah hierfür keine Notwendigkeit.

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat stimmt der Beteiligung am Regionalwerk Lech-Wertach-Stauden gKU mit einer einmaligen Einlage in Höhe von 5.000,00 € ins Stammkapital sowie einer jährlichen Anschubfinanzierung in Höhe von 3,00 € pro Einwohner, d. h. 54.003,- €, auf Grundlage der Einwohnerzahl (Daten des bayrischen Landesamts für Statistik zum Stand 30.06.2023), über einen Zeitraum von fünf Jahren zu. Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Beteiligung so vieler Kommunen, dass insgesamt mindestens 80 % der Einwoh-
ner der am Begegnungsland Lech-Wertach e. V. und der Verwaltungsgemeinschaft Stauden beteiligten Kommunen repräsentiert werden.

Der 1. Bürgermeister oder dessen Vertreter werden ermächtigt und beauftragt, zur Anschubfinanzierung des Regionalwerk Lech-Wertach-Stauden gKUs jährlich über fünf Jahre 54.003,- € in das gemeinsame Kommunalunternehmen einzuzahlen.

Der Gemeinderat/Stadtrat erklärt sich mit Änderungen der Satzung einverstanden, welche nach Beschlussfassung der weiteren Mitgliedskommunen im Begegnungsland Lech-Wertach e. V. sowie der Verwaltungsgemeinschaft Stauden über den Beitritt zum Regionalwerk Lech-Wertach-Stauden gKU zur Festlegung der konkreten Träger erforderlich sind (u. a. Benennung und Anzahl der Träger, Eigenkapitalhöhe, Anzahl Verwaltungsratsmitglieder). Darüber hinaus erklärt sich der Gemeinderat/Stadtrat mit redaktionellen Änderungen sowie Änderungen der Satzung und des Konsortialvertrags einverstanden, falls sich diese aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen oder das Registergericht als notwendig erweisen.

–> Abstimmung: 3 dagegen (3x FBU), Rest dafür -> angenommen.

TOP 4: Wünsche und Anfragen

Keine Wünsche / Anfragen.

Ende des öffentlichen Teils ca. 18:49 Uhr.

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