06.02.2024 – Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

Tagesordnung Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 1.2 Stellungnahme Umstellung auf LED Beleuchtung
  • TOP 1.3 Termine und Nutzungsbeginn Januar 2025 KiTa Wasserschloss
  • TOP 2 BW 24 Brücke Wiesensteige – Vorstellung Entwurf
  • TOP 3 Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung
  • TOP 4 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
  • TOP 4.1 Antrag auf Vorbescheid zur baulichen Erweiterung (Neubau von vier Mehrfamilienhäusernm mit Tiefgarage und Stellplätzen) auf den Grundstücken Fl. Nr. 209 und 210 der Gem. Bobingen, Hochstr. 15 und Römerstraße 14
  • TOP 4.2 Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Carports auf den Grundstücken Fl. Nr. 912/217 und /218 der Gem. Bobingen, Schlesierstr. 4 und 6
  • TOP 4.3 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 3328/11 der Gem. Bobingen, Moosachweg 3 – Befreiung von der einheitlichen Gestaltung von grenzständig aneinandergebauten Garagen
  • TOP 4.4 Bauantrag zum Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses mit Stellplätzen und Kaltlager auf dem Grundstück Fl. Nr. 22/0 der Gem. Waldberg, Bauernstr. 4
  • TOP 4.5 Bauantrag zur Errichtung von zwei Gauben auf einem bestehenden Reihenhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 2919/138 der Gem. Bobingen, Fasanenweg 10
  • TOP 4.6 Bauantrag zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit 15 Wohneinheiten, Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 299 der Gem. Bobingen, Bahnhofstr. 15 und 15 a
  • TOP 4.7 Bauantrag zur Errichtung von Carports auf den Grundstücken 3350/354 und 3350/377 der Gem. Bobingen, Nähe Rupert-Mayer-Weg (zu Lechallee 37 d und 37 e)
  • TOP 4.8 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Doppelhäusern mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 924/6 der Gem. Bobingen, Sichelweg 2
  • TOP 4.9 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge
  • TOP 4.10 Neubau eines Heizcontainers auf dem Grundstück Fl. Nr. 890 der Gem. Bobingen, Haunstetter Str. 5
  • TOP 5 Antrag auf Erstaufforstung der Grundstücke Fl. Nr. 339/4 und 339/5 der Gem. Straßberg
  • TOP 6 Genehmigung der öffentlichen Niederschriften vom 07.11.2023 und 05.12.2023
  • TOP 7 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit:

  • Entschuldigt: Edmund Mannes hat Armin Bergmann (beide SPD) vertreten, Michael Ammer hat Hubert Geiger (beide FBU) vertreten und für Clemens Bürger war Lukas Geirhos (beide Grüne) anwesend
  • Verwaltung: Rainhard Schöler (Bauverwaltung), Martin Weis (Tiefbauamt), Dr. Franziska Kolek (Nachhaltigkeitsbeauftragte)

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung

TOP 1: Berichterstattung

Bürgermeister Förster (CSU) gibt bekannt, dass sich ein ansiedlungswilliges Unternehmen für einen anderen Standort als das IWB Gelände entschieden hat. Die Entfernung der Mitarbeiter und der beschränkte Zuschnitt des Gebäudes waren Gründe dafür.

TOP 1.2: Stellungnahme Umstellung auf LED Beleuchtung

Zum Thema “Umstellung auf LED-Beleuchtung” steht besonders Straßberg im Fokus. Martin Weis (Tiefbauamt) steht in Kontakt mit der LEW, es wird über eine Lösung beraten. Anwohner von Straßberg haben angemerkt, dass die Ausrichtung der neuen LED-Beleuchtung ihre Gärten massiv beleuchten und so die Anwohner, aber auch Flora und Fauna darunter leiden.

TOP 1.3: Termine und Nutzungsbeginn Januar 2025 KiTa Wasserschloss

Rainer Thierbach (Stadtbaumeister) berichtet über die Sozial- und Kindergartenverwaltung: für die KiTa Wasserschloss waren ursprünglich 18 Monate Bauzeit vorgesehen. Der Oktober 2024 ist der früheste Zeitpunkt, um mit dem Beginn der Nutzung zu rechnen, der Betrieb wird nicht unmittelbar nach den Sommerferien starten. Die Rasenflächen werden höchstwahrscheinlich noch nicht fertiggestellt sein. Der geplante Fertigstellungstermin ist nun Ende November, Anfang Dezember – es kam zu leichten Verzögerungen. Der Nutzungsbeginn wird seitens des Trägers erst nach den Weihnachtsferien stattfinden, da es vorher auch personell schwierig werden würde.

TOP 2: BW 24 Brücke Wiesensteige – Vorstellung Entwurf

Martin Weis (Tiefbauamt) führt durch den Tagesordnungspunkt.

  • eine vorübergehende Baustraße wird quer durch den Singoldpark gelegt. Kosten in Höhe von rund 250.000 Euro werden veranschlagt, wobei das ca. 25.000 Euro über dem Ansatz liegt
  • KiTa Wasserschloss: eine Leuchte am Brückenanfang wird versetzt, eine zusätzliche Leuchte wird auf halber Strecke des Gehweges installiert

Martin Weis stellt zur Diskussion, ob nach Fertigstellung der Gehweg komplett erneuert werden soll, unter Beteiligung aller in Frage kommenden Kostenträger.

Martin Gschwilm (FW) erkundigt sich, wann die Bauausführung geplant und ob die Baustraße durch den Park erforderlich sei? Martin Weis (Tiefbauamt): die Fertigstellung und Verkehrsfreigabe soll im September / Oktober 2024 sein. Der Beginn soll frühestens im Juli sein, die Sperrung des Weges soll so kurz wie möglich gehalten werden. Das hängt jedoch auch vom Baufortschritt der Außenanlagen der Kita ab. In Bezug auf die Frage nach der Baustraße: das Bohrgerät (40 – 50 Tonnen) muss zum Einsatzort befördert werden, darum wird es nach Abwägung mehrerer Möglichkeiten auf die Baustraße hinauslaufen. 

Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss stimmt der vorliegenden Entwurfsplanung für den Ersatzneubau der Brücke Wiesensteige BW 24 zu und beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung und Vergabe der erforderlichen Bauleistungen. Zudem wird die Errichtung von zwei neuen Leuchten am Fußweg auf Grundlage des vorliegenden Angebotes und Angebotsplan beschlossen. Zugleich wird die Erneuerung des Asphaltbelages auf dem Fußweg zwischen Krumbacher Straße und Brücke Wiesensteige beschlossen.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 3: Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung

Frau Dr. Kolek (Nachhaltigkeitsbeauftragte) führt durch den Tagesordnungspunkt:

Am 12.07.2023 wurde die Verwaltung vom Bau-, Planungs- und Umweltausschuss damit beauftragt, einen Antrag auf Förderung der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans zu stellen. Eine Richtpreisermittlung hat ergeben, dass die voraussichtlichen Kosten rund 100.000 Euro betragen (99.535,60 Euro). Durch eine Förderquote von 90% (wurde bei der Beantragung in Aussicht gestellt), lägen die Kosten für die Stadt Bobingen bei rund 10.000 Euro.

Die Nachbarstadt Königsbrunn hat im Namen von 17 Kommunen des Begegnungslandes Lech Wertach am 23.05.2023 einen Antrag gestellt, um für die beteiligten Kommunen einen digitalen Energienutzungsplan erstellen zu lassen. Die Anforderungen an einen digitalen Energienutzungsplan überschneiden sich mit denen eines kommunalen Wärmeplans. Das beauftragte Institut bot an, den Plan, um eine kommunale Wärmeplanung zu erweitern, was den gesetzlichen Vorgaben entspricht (Wärmeplanungsgesetz). Die Kosten für die Wärmeplanung würden sich auf insgesamt 19.620,00 Euro belaufen, die auf die 17 Kommunen aufgeteilt werden, wobei die Stadt Bobingen 1.373,40 Euro tragen würde.

Florian Vogl (FBU) erkundigt sich, wie der Preisunterschied von rund 98% zustande kommt (100.000 Euro zu gut 1.000 Euro).

Bürgermeister Förster (CSU) versichert, dass im Rahmen des digitalen Energienutzungsplans bereits fast die ganze Arbeit erledigt wird, darum ist nur noch ein geringer Mehraufwand erforderlich, um die Ergebnisse für eine kommunale Wärmeplanung zu erhalten.

Herwig Leiter (CSU) bekräftigt, dass das Vorhaben nur interkommunal gelöst werden kann, darum sollte man zustimmen.

Lukas Geirhos (Grüne): bei der kommunalen Wärmeplanung spielt unter anderem auch die Beteiligung der Bevölkerung eine große Rolle. Wie werden die Bürgerinnen und Bürger mitgenommen?

Bürgermeister Förster (CSU): für den digitalen Energienutzungsplan ist noch ein Bürgerworkshop in der Leistung mit dabei.

Beschlussvorschlag: Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss beschließt, dass die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans im interkommunalen Zusammenschluss des Begegnungsland Lech Wertach als Ergänzung zum digitalen Energienutzungsplan beauftragt wird. Der gestellte Förderantrag im Rahmen der Kommunalrichtlinie wird zurückgezogen.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 4: Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen

TOP 4.1: Antrag auf Vorbescheid zur baulichen Erweiterung (Neubau von vier Mehrfamilienhäusernm mit Tiefgarage und Stellplätzen) auf den Grundstücken Fl. Nr. 209 und 210 der Gem. Bobingen, Hochstr. 15 und Römerstraße 14

Rainhard Schöler (Bauverwaltung) stellt den Tagesordungspunkt vor:

Es geht um den Bau von Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage und Stellplätzen auf zwei Grundstücken in Bobingen. Nach anfänglichen Bedenken und Änderungen seitens der Bauherrin, die das Projekt betreffen, wurden diese überprüft und nun erfüllt das Vorhaben die rechtlichen Anforderungen an die bauliche Nutzung, die Bauweise und die Erschließung. Die Verwaltung empfiehlt daher die Zustimmung zum Bauvorhaben, weist aber auch darauf hin, dass ein sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung in Betracht gezogen werden kann.

Beschlussvorschlag: Zum Antrag auf Vorbescheid (planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 4.2: Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Carports auf den Grundstücken Fl. Nr. 912/217 und /218 der Gem. Bobingen, Schlesierstr. 4 und 6

Herwig Leiter (CSU) bittet um seine Befreiung von Beratung und Beschlussfassung bei diesem Tagesordnungspunkt.

Rainhard Schöler (Bauverwaltung) führt durch den Sachverhalt:

Es geht um die geplante Errichtung von zwei Carports auf Grundstücken in Bobingen. Die Vorhaben liegen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der bestimmte Festsetzungen hinsichtlich der Baugrenzen vorsieht. Aufgrund dieser Festsetzungen und anderer rechtlicher Vorgaben sieht die Verwaltung das Bauvorhaben als unzulässig an, da es gegen die Grundzüge der Planung verstößt. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss wird daher um Beratung gebeten, wie mit der Bauvoranfrage weiter verfahren werden soll. Sollte der Ausschuss das Vorhaben zulassen wollen, wäre aus Sicht der Verwaltung eine Änderung des Bebauungsplans das rechtlich adäquate Mittel.

Florian Vogl (FBU): wie wirken sich denn die genannten Bezugsfälle aus? Rainhard Schöler (Bauverwaltung) weist daraufhin, dass es keine Gleichbehandlung im Unrecht gibt.

Lukas Geirhos (Grüne) merkt an, dass der Bebauungsplan aus dem Jahr 1977 ist – das Baurecht sollte im Sinne des Stadtrates und der Bürgerinnen und Bürger geändert werden. Er würde der Empfehlung folgen, aber zähneknirschend, da eine Überholung erforderlich ist.

Rainer Thierbach (Stadtbaumeister) beschreibt, warum die Bebauungspläne erlassen wurden. Die Vorgärten sollten freigehalten werden, von Nebengebäuden. Sollte der Ausschuss sich umentscheiden, müssten die Bebauungspläne geändert werden, dies kann aber nicht in den nächsten 2 bis 3 Jahren klappen.

Martin Gschwilm (FW): das Nachbargrundstück hat einen genehmigten Carport – deshalb sollte der Ausschuss das geplante Vorhaben nicht ablehnen.

Edmund Mannes (SPD) kann die Absicht des Bauwerbers nachempfinden. Er würde diesen Fall aus rechtlichen Gründen ablehnen, aber zeitnah eine allgemeinere Lösung suchen, nämlich die Änderung derartiger Bebauungspläne.

Elisabeth König (CSU) findet es ok, das auf den Prüfstand zu stellen, erkundigt sich jedoch, wie in diesem konkreten Fall damit umgegangen wird. Eine allgemeine Lösung würde mehrere Jahre dauern.

Herwig Leiter (CSU) schaltet sich in die Diskussion ein – obwohl er zu Beginn des TOP ausdrücklich um Befreiung gebeten hatte – da sich diese Beratung seiner Auffassung nach über ein allgemeines Thema, wie unter 4.7 dreht. Bürgermeister Förster (CSU) merkt nach dessen Wortmeldung an, dass die Aussage des Kollegen Leiter im Protokoll unter TOP 4.7 eingepflegt werden sollte.

Claudia Lautenbacher (SPD) hat es anders als Stadtrat Leiter (CSU) verstanden – jetzt müssen wir uns an das aktuell geltende Recht halten.

Rainhard Schöler (Bauverwaltung) schlägt vor, so etwas differenziert zu regeln, aber es ist schwierig, in solchen Einzelfällen. Er weiß dann künftig nicht mehr, was er den Bauwerbern raten soll.

Florian Vogl (FBU) versteht das Dilemma von Herrn Schöler, aber wenn Bezugsfälle bereits in unmittelbarer Nachbarschaft vorhanden sind, dann neigt er dazu, dem Vorhaben zuzustimmen.

Ernst-Hinrich Abbenseth (CSU) verweist auf einen anderen Fall, in welchem der Kreisbaumeister eine angedachte Anpassung des Bebauungsplans als Grundlage dafür sah, auch vorab ein Einzelvorhaben zu genehmigen.

Beschlussvorschlag: Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1, „Bobingen Nord“. Ausnahmen oder Befreiungen und in der Folge eine entsprechende Genehmigung der Vorhaben können nicht in Aussicht gestellt werden. Das Vorhaben kann nicht genehmigt werden.
–> Abstimmung: 5 dafür (2x Grün, 2x SPD, 1x BGM), 5 dagegen (2x CSU, 2x FBU, 1x FW)

Rainhard Schöler (Bauverwaltung): der Beschluss muss nun positiv entschieden werden, da eine Ablehnung nicht automatisch eine Zustimmung zum Gegenteil bedeute.

Der Beschluss wird genau umgekehrt formuliert:

Beschlussvorschlag: Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1, „Bobingen Nord“. Ausnahmen oder Befreiungen und in der Folge eine entsprechende Genehmigung der Vorhaben können in Aussicht gestellt werden. Das Vorhaben kann genehmigt werden.
–> Abstimmung: 5 dafür (2x CSU, 2x FBU, 1x FW), 5 dagegen (2x Grün, 2x SPD, 1x BGM)

Bürgermeister Förster (CSU): es kam somit kein Beschluss zustande – er wird erfragen, wie die Rechtsaufsicht hierzu steht.

TOP 4.3: Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 3328/11 der Gem. Bobingen, Moosachweg 3 – Befreiung von der einheitlichen Gestaltung von grenzständig aneinandergebauten Garagen

Das geplante Projekt weicht in einigen Punkten von den Festsetzungen des örtlichen Bebauungsplans ab, darunter die Grundflächenzahl, Wandhöhe, Zufahrtsbreite und Dachformen. Die Verwaltung zeigt sich offen für gewisse Abweichungen, sofern sie keine wesentlichen städtebaulichen Bedenken aufwerfen und mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Dennoch betont sie, dass eine Befreiung von den Festsetzungen nicht dazu führen darf, dass die ursprüngliche planerische Regelung außer Kraft gesetzt wird.

Florian Vogl (FBU) hat mit den Bauwerbern gesprochen, diese hätten von Herrn Schöler einen Alternativvorschlag erhalten (die Garage auf die andere Seite zu bauen). 

Rainhard Schöler (Bauverwaltung): problematisch sei dann allerdings die Zufahrt im Westen, diese ist für den Osten vorgesehen – er sähe das als denkbare Lösung und könnte hier mitgehen.

Florian Vogl (FBU) erkundigt sich, ob nur über die beantragte Lösung entschieden werden kann? Rainhard Schöler (Bauverwaltung): nein, es kann auch über weitere Details abgestimmt werden, wie die Versetzung der Garage auf die Westseite.

Rainer Thierbach (Stadtbaumeister) fragt Rainhard Schöler (Bauverwaltung), ob er die Entwässerung in der Alternativvariante schon geprüft hat. Er antwortetet, dass das noch aussteht, er würde die Entscheidung abwarten.

Beschlussvorschlag: Den o. g. Ausnahmen und Befreiungen kann, mit Ausnahme der beantragten Befreiung zur abweichenden, nicht einheitlichen Gestaltung der grenzständig aneinandergebauten Gara-
gen zugestimmt werden. Die Festsetzung des Bebauungsplans, das grenzständig aneinander gebaute Garagen, Carports und Nebenanlagen in gleicher Höhe, Dachform und –neigung sowie Dacheindeckung
zusammengebaut und im Bereich, der dem Straßenraum zugewandten Fassade ohne Versatz errichtet werden müssen, ist einzuhalten. Im Übrigen wird, bei Berücksichtigung der o. g. Punkte das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Eine Änderung des Bebauungsplans zur ersatzlosen Streichung der Festsetzung bezüglich der einheitlichen Gestaltung grenzständig aneinandergebauter Garagen etc. ist / ist nicht
beabsichtigt. + Zusatz: Die Verwaltung wird beauftragt, die Verlegung der Zufahrt in den Westen des Grundstücks zu prüfen und die erforderliche Befreiung hierfür zu erteilen. Die Kostenfrage ist mit den Bauherren zu treffen.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 4.4: Bauantrag zum Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses mit Stellplätzen und Kaltlager auf dem Grundstück Fl. Nr. 22/0 der Gem. Waldberg, Bauernstr. 4

Ein Dorfgemeinschaftshaus mit Kaltlager und Stellplätzen soll in Waldberg entstehen. Im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss wurde das Thema zuletzt am 08.06.2021 beraten. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurden in Aussicht gestellt. Im vorliegenden Bauantrag wird um Befreiungen gebeten: dazu gehören der Gebäudetyp (Typ II + D, statt Typ I + D) sowie bei der Situierung der Stellplätze und Abgrabungen im Uferbereich.

Edmund Mannes (SPD) hinterfragt, ob das Landratsamt Augsburg (LRA) dort bereits zugestimmt hat. Rainhard Schöler (Bauverwaltung) geht davon aus, dass das LRA zustimmen wird, sofern der Stadtrat dies heute auch tut. Michael Spatz (Ortssprecher Waldberg) fügt hinzu, dass die Umplanung aufgrund der Anregungen des LRA erfolgt sei.

Beschlussvorschlag: Der Stadtrat erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 4.5: Bauantrag zur Errichtung von zwei Gauben auf einem bestehenden Reihenhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 2919/138 der Gem. Bobingen, Fasanenweg 10

Rainhard Schöler (Bauverwaltung) führt durch den Tagesordnungspunkt:

Lukas Geirhos (Grüne) erkundigt sich, aus welchen Gründen die im Bebauungsplan festgestellte Form der Dachgauben entschieden wurde? Rainhard Schöler (Bauverwaltung) merkt an, dass er im Jahr 2002 noch nicht bei der Stadt Königsbrunn war und deshalb nur mutmaßen kann. Es handelt sich bei den Festlegungen nicht um den aktuellen Stand, aber eben um den Rechtsstand. Eine grundsätzliche Änderung kann sich Schöler durchaus vorstellen. Rainer Thierbach (Stadtbaumeister) ergänzt, dass eine Änderung des Bebauungsplans nur aufgrund unterschiedlicher Gaubenausgestaltungen nicht angebracht wäre. Martin Gschwilm (FW) würde ebenfalls nicht abweichen.

Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung der Gauben wird nicht erteilt
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 4.6: Bauantrag zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit 15 Wohneinheiten, Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 299 der Gem. Bobingen, Bahnhofstr. 15 und 15 a

Rainhard Schöler (Bauverwaltung) liest die Sitzungsvorlage vor. Keine Diskussion im Gremium.

Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 4.7: Bauantrag zur Errichtung von Carports auf den Grundstücken 3350/354 und 3350/377 der Gem. Bobingen, Nähe Rupert-Mayer-Weg (zu Lechallee 37 d und 37 e)

Bei der Ortseinsicht wurde das Vorhaben offenbar bereits kontrovers diskutiert, wie damit umzugehen wäre. Herwig Leiter (CSU) sieht, dass die Nachfrage nach Carports höher wird, wenn man sich auf den Weg macht, den Bebauungsplan zu ändern, kann er sich vorstellen, dass schon im Vorgriff Genehmigungen für einzelne Projekte ausgesprochen werden.

Beschlussvorschlag: Die beantragte isolierte Abweichung (Befreiung von den festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen zur Errichtung von zwei Carports) kann nicht erteilt werden.
–> Abstimmung: dafür 5, dagegen 6 -> Beschlussvorschlag abgelehnt.

Wie bereits zuvor, war erneut der umgekehrte Beschluss erforderlich, dieser ging wie folgt aus:

Beschlussvorschlag: Die beantragte isolierte Abweichung (Befreiung von den festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen zur Errichtung von zwei Carports) kann erteilt werden.
–> Abstimmung: dafür 6 (3x CSU, 1x FW, 2x FBU), dagegen 5 (2x Grüne, 2x SPD, 1x BGM) -> angenommen.

TOP 4.8: Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Doppelhäusern mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 924/6 der Gem. Bobingen, Sichelweg 2

Rainhard Schöler (Bauverwaltung) merkt an, dass aufgrund der Stellungnahme des Kreisbaumeisters das Einvernehmen nicht versagt werden kann.

Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid wird erteilt.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 4.9: Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge

Die Liste der isolierten Abweichungen entnehmen Sie der Sitzungsvorlage.

TOP 4.10: Neubau eines Heizcontainers auf dem Grundstück Fl. Nr. 890 der Gem. Bobingen, Haunstetter Str. 5

Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 5: Antrag auf Erstaufforstung der Grundstücke Fl. Nr. 339/4 und 339/5 der Gem. Straßberg

Rainhard Schöler (Bauverwaltung): nach derzeitigem Nutzungsplan müsste er der Aufforstung widersprechen, darum bittet er um Beratung, ob eine Änderung des Flächennutzungsplans gewünscht wird. Claudia Lautenbacher (SPD) erkundigt sich, wer genau aufforsten möchte. Rainhard Schöler (Bauverwaltung): ein großer, staatlicher Waldbesitzer, wobei das für die Entscheidung keine Rolle spielen kann. Lukas Geirhos (Grüne) empfiehlt, dass die Stadt Bobingen das machen sollte, was aktuell rechtlich gültig ist.

Beschlussvorschlag: Die Stadt stimmt einer Aufforstung nicht zu.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 6: Genehmigung der öffentlichen Niederschriften vom 07.11.2023 und 05.12.2023

Die Niederschriften wurden einstimmig genehmigt.

TOP 7: Wünsche und Anfragen

Michael Ammer (FBU): ist denn eine Ertüchtigung des Spielplatzes am Günzweg geplant? Seiner Erinnerung nach wurde in der Point IV kein Spielplatz errichtet, mit dem Verweis auf den unmittelbar angrenzenden Spielplatz am Günzweg, der nach Fertigstellung des Baugebietes aufgewertet werden sollte? Rainer Thierbach (Stadtbaumeister) antwortet, dass beim Bau der Point IV darauf verwiesen wurde, dass dort kein Spielplatz erstellt wird, da bereits der am Günzweg vorhanden ist. Dieser sollte laut seiner Erinnerung ertüchtigt werden, wenn dies erforderlich wäre. Aktuell ist diesbezüglich nichts geplant.

Claudia Lautenbacher (SPD) war der Meinung, dass damals eine Ertüchtigung im Bereich der Spielgeräte für die Kleinkinder im Gespräch war. Bürgermeister Förster (CSU) antwortet, dass im Rahmen der Haushaltsberatung entschieden werden muss, welche Priorität bei Spielplätzen gesetzt wird.

Ende des öffentlichen Teils ca. 19:23 Uhr.

Kommentar verfassen