08.02.2024 – Haupt- und Finanzausschuss

Tagesordnung Haupt- und Finanzausschuss

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Stellungnahme zur örtlichen Rechnungsprüfung 2022
  • TOP 3 Haushalt 2024
  • TOP 4 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit:

  • Entschuldigt: für Michael Ammer war Florian Vogl anwesend (beide FBU), für Hans-Peter Dangl war Franz Kaufmann anwesend und Johannes Bögler war entschuldigt (alle drei CSU)
  • Verwaltung: Sandra Hartl (Kulturamt), Fabian Koppel (Hauptamt), Bernhard Langert (Stadtwerke), Thomas Ludwig, Peter Mannes (Bauhofleitung), Anita Reiter (Leitung Sozialamt), Stefan Thiele (Stadtkämmerer), Rainer Thierbach (Stadtbaumeister),

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung

TOP 1: Berichterstattung

Erster Bürgermeister Förster (CSU) begrüßt Frau Petra Valentin im Gremium, die erstmals die Protokollführung als neue Mitarbeiterin im Hauptamt übernimmt.

TOP 2: Stellungnahme zur örtlichen Rechnungsprüfung 2022

In 8 Sitzungen im Zeitraum zwischen 22.05. bis 18.09.2023 hat der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss die Jahresrechnung 2022 geprüft.

Stadtkämmerer Thiele wies eingangs auf die im Prüfungsbericht angemerkten Anregungen des Rechnungsprüfungsausschusses (RPA) hin, die von der Verwaltung hausintern geprüft und nach Möglichkeit sofort abgestellt bzw. umgesetzt wurden.

Er übergab an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Franz Handschuh (FBU), der auf die wichtigsten Erkenntnisse wie folgt einging.

Mittagsbetreuung / Mittagsverpflegung

Im Prüfzeitraum wurde festgestellt, dass Eltern über 12.500 Mittagessen a‘ 4,00 Euro im Rahmen der Mittagsbetreuung/Mittagsverpflegung ihrer Kinder nicht bezahlt hatten. Auf die Fragen, wie viele Fälle denn mittlerweile durch die Verwaltung abgerechnet wurden, welche Maßnahmen zur Lösung des Problems ergriffen wurden und welche Summe denn noch offen ist, wurden von der Verwaltung folgende Antworten gegeben:

Die privatrechtliche Einforderung der Zahlungen gestaltet sich schwierig, Schulen erweisen sich nur zögerlich als hilfreicher Partner und der Verweis auf Datenschutz wird vorgeschoben. Die Ursachen begründen sich hauptsächlich darauf, dass die entsprechenden Mitarbeitenden erkrankt waren oder das Arbeitsverhältnis beendet haben. Die Übernahme der kontinuierlichen, vollständigen Abrechnung war nicht mehr gewährleistet, wodurch sich Rückstände bildeten und keine Ablage erfolgte. Eine kurzfristige Aufstockung des Personals wurde notwendig, gestaltet sich allerdings aufgrund von fehlender ausreichender Einarbeitung als schwierig. Die Priorisierung der Arbeiten war notwendig (Aufarbeitung der Neuveranlagungen, Anpassung der Preise, Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes).

Die aktuelle Abarbeitung der Rückstände gestaltet sich als sehr zeitintensiv, da keine überschaubare Ablage vorhanden ist sowie keine Einarbeitung stattgefunden hat. Mehrere städtisch Bedienstete arbeiten derzeit an der Eintreibung der noch offenen Forderungen, entsprechende Bescheide wurden an das Landratsamt bzw. Jobcenter verschickt, die ersten Zahlungen sind mittlerweile eingegangen.

Minikreisel Hochstraße – Schutzgeländer

Von Januar 2021 bis Mitte Juni 2023 kam es zu neun Beschädigungen des Schutzgeländers mit einer Gesamtschadenssumme in Höhe von 18.631,24 Euro brutto.

Vier dieser neun Fälle, mit einer Schadenssumme von 8.930,95 Euro brutto, konnten durch die PI Bobingen bzw. die Stadt Bobingen einem Verursacher zugeschrieben werden. Dieser Betrag wurde den Verursachern in Rechnung gestellt und zwischenzeitlich vollständig vereinnahmt, die restliche Schadenssumme in Höhe von 9.700,29 Euro brutto verbleiben zu Lasten der Stadt Bobingen.

Franz Handschuh (FBU) regte an, durch ein LKW-Durchfahrtsverbot die grundsätzliche Beschädigungsmöglichkeit an dem Geländer drastisch zu verringern. Alternativ könnte eine Videoüberwachung überlegt werden, um Schadenverursacher zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen. Ansonsten müssen die Bobinger Steuerzahler ungerechterweise als Schadensregulierer aufkommen.

Rainer Thierbach (Stadtbaumeister) erläuterte, dass eine Sperrung der Ortdurchfahrt beim LRA bereits hinterfragt wurde, es jedoch nicht möglich sei, diese Sperrung rechtlich zu veranlassen. Auch eine Videoüberwachung sei auf Grundlage geltender Datenschutz-Grundrechte nicht möglich.

Brandschutz

Die bei der Stadt Bobingen beschäftigte Beauftragte für Brandschutz, Frau Wilk, führte in den Jahren 2021 und 2022 die entsprechenden Begutachtungen durch. Die Kosten für die Dienstleistung Feuerbeschau, inkl. anfallender Fahrtkosten, wurden den teilnehmenden Kommunen im Zeitraum 01.07.21 bis 30.06.23 jedoch nicht berechnet.

Die Dienstleistungsverträge mit den Nachbarschaftskommunen liefen zudem zum 30.06.2023 aus, Vertragsverlängerungen wurden nicht rechtzeitig vorgenommen.

Auf Nachfrage des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses erklärte Hauptamtsleiter Koppel, dass mittlerweile die Empfehlungen umgesetzt wurden.

Die Abrechnung der nicht berechneten ca. 85.000 Euro sei mittlerweile erfolgt, bei der Vertragsverlängerung fehle nur noch eine Kommune. Künftig erfolgt die Abrechnung innerhalb der Stadtverwaltung wieder geordnet, verantwortlich zeichnet künftig Frau Petra Valentin.

Versicherungen

Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses empfahlen folgende Maßnahmen:

Die Überprüfung aller Liegenschaften durch einen Sachverständigen der Versicherungs-Kammer Bayern (VKB) wird empfohlen.

Den örtlichen Versicherungsdienstleistern soll die Möglichkeit gegeben werden, ein Angebot für alle städtischen Versicherungen abzugeben.

Die Erweiterung der Versicherung gegen Elementarschäden auf alle Liegenschaften soll geprüft werden.

Die Aufnahme der nicht versicherten Anlagen (Kläranlage, Wasserwerk, Beleuchtungen, Ampeln etc.) in die Versicherung sollte überprüft werden.

Der Abschluss einer Maschinenversicherung ist zu überprüfen.

Die Bestandsliste der Liegenschaften ist regelmäßig zu aktualisieren.

Alle Versicherungssummen sind regelmäßig auf Unter- bzw. Überdeckung zu überprüfen.

In ihrer Stellungnahme ging die Verwaltung wie folgt auf die Empfehlungen ein:

Die Überprüfung aller Liegenschaften durch einen Sachverständigen der VKB ist für das laufende Jahr 2024 geplant.

Bereits 2017 wurde eine Ausschreibung an – und damit die Beteiligung der örtlichen Versicherungsgesellschaften aufgrund des personellen Aufwandes innerhalb der Verwaltung abgelehnt. Die Kläranlage und das Wasserwerk sind über die Stadtwerke Bobingen versichert. Eine Versicherung für Beleuchtungen und Ampelanlagen wird nicht angeboten. Eine Maschinenversicherung besteht bisher nicht. Diese kann in die Kommunalpolice aufgenommen werden.

Franz Handschuh (FBU) argumentierte jedoch nachdrücklich, die örtlichen Versicherer anzufragen. Das ernsthafte Bemühen, den Unternehmen in der Stadt Bobingen eine faire Chance zur Angebotsabgabe zu unterbreiten, ist aus seiner Sicht unumgänglich. Er setzte voraus, dass die Einwertung der zu versichernden Liegenschaften durch interessierte Versicherungsunternehmen eigenständig erfolgen kann, eine genaue Ausschreibung durch die Verwaltung sei dafür nicht notwendig. Versicherung gegen Elementarschäden wurde in den zurückliegenden Jahren nur für Liegenschaften mit Neuabschlüssen berücksichtigt. „Gerade die Hagelwalze vom 26.08.2023 soll uns Lehre sein, alle Liegenschaften gegen Elementarschäden zu versichern“, so Handschuh. Zudem wollte er wissen, wann die aktualisierte Einschätzung der VKB geplant ist.

Öffentlichkeitsarbeit „Stadtbote

Laut einem StR-Beschluss vom 26.10.2021 wurde die Linus Wittich Medien KG mit der Herausgabe von jährlich 10 Ausgaben des Stadtboten mit Kosten von 2.100 Euro pro Auflage, zzgl. Digitalpaket 120 Euro pro Ausgabe für die Jahre 2022 bis 2024 beauftragt.

Die somit beschlussmäßig festgelegten jährlichen Kosten in Höhe von 22.200,00 Euro wurden jedoch nicht eingehalten, sondern durch Aufnahme zusätzlicher Seiten um ca. 36 Prozent oder über 7.800 Euro jährlich überschritten.

In der Stellungnahme der Verwaltung wurde darauf verwiesen, dass der Bobinger Stadtbote für Vereine und Institutionen zu einem wichtigen Informationsträger geworden ist. Der Stand der Textseitenüberschreitung zeigt, dass eine Beschränkung der Zeichenzahl bei Fremdbeiträgen als auch eine Nachbearbeitung der Inhalte bislang nicht den gewünschten Effekt gebracht hat. Bgm. Förster (CSU) verteidigte das Vorgehen mit dem Argument, dass sich die Verwaltung dem Wunsch nach mehr Seiten nicht verweigern wollte, da es schwierig ist festzulegen, wessen Beiträge nun gekürzt oder gestrichen werden sollen.

Franz Handschuh (FBU) gab in Vertretung des gesamten Rechnungsprüfungsausschusses jedoch grundsätzlich zu bedenken, was geschehe, wenn Beschlussfassungen einfach ignoriert werden, dann ist die Frage zu stellen, wozu sich die Ausschüsse sowie der Stadtrat, nach eingehender Diskussion von Sachverhalten, überhaupt zu Sitzungen und damit Beschlüssen zusammenfinden. Im konkreten Fall stand 2021 ja genau der Alternativvorschlag zur Diskussion, ob gegen Mehrkosten der Umfang der Seitenzahl im Stadtboten erweitert werden soll. Dieser Vorschlag fand bewusst keine Mehrheit, da seinerzeit die Grünen gegen die grundsätzliche Ausgabe als Printformat stimmten, alle anderen Fraktionen und der Erste Bürgermeister jedoch genau die Begrenzung der Seitenzahl wollte und dies mit 20 : 4 Stimmen genau so beschloss. Handschuh (FBU) weiter: „Wir müssen grundsätzlich die Frage beantworten, ob wir uns an Beschlüsse halten, oder ob diese jederzeit ignoriert werden können?“. Bgm. Förster wollte diese Frage zunächst nicht beantworten, erst nachdem Monika Müller-Weigand (Grüne) erklärte, „die Antwort kann nur heißen: ja wir halten uns an Beschlüsse“, bekräftigte dies auch Bgm. Förster.

Kostendeckungsgrade bei der Belegung städtischer Liegenschaften

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfahl in seinem Bericht, die Bedingungen und Klauseln bei der Belegung städtischer Liegenschaften dringend zu überarbeiten. Demnach sollen Bobinger Vereine priorisiert werden. Zudem sollen Unternehmen als Zielgruppe aufgeführt und dafür eigene Tarife festgelegt werden. Die Nutzungsbedingungen sollen übergreifend harmonisiert und die Belegungssituation für die Öffentlichkeit transparent nachvollziehbar sein. Darüber hinaus soll eine Online-Buchung ermöglicht werden, um eine effiziente Abwicklung inkl. Rechnungsstellung und Zahlung zu ermöglichen. Mehrfachnutzungen innerhalb eines Gebäudes durch unterschiedliche Zielgruppen sollen möglich sein. In der Idealvorstellung sollen die Vollkosten aufgeführt und etwaige Rabatte ersichtlich gemacht werden.

Die Verwaltung verwies in ihrer Stellungnahme darauf, dass aufgrund des defizitären Verwaltungshaushalts der Blick auf die Kostendeckungsgrade ohnehin ein Gebot der Stunde bleibe. Die Empfehlung des RPA wird im Zuge der kommenden Haushaltsplanungen und -beratungen einbezogen. Sie wird sich nicht nur auf das Haushaltsjahr 2024 beschränken, sondern aufgrund der angespannten Haushaltslage auch in kommenden Haushaltsjahren umgesetzt werden müssen.

Vor der Beschlussfassung bedankte sich der RPA-Vorsitzende noch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rathauses, ohne deren Unterstützung die komplexe Prüfung der Haushaltsunterlagen nicht möglich ist. Namentlich nannte er Stadtkämmerer Thiele, Hauptamtsleiter Koppel, Jutta Gschwendtner von der Kämmerei sowie Wolfgang Hassmann und das gesamte IT-Team.

Bgm. Förster dankte dem Rechnungsprüfungsausschuss für die geleistete Arbeit und kam zur Beschlussfassung.

Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung unter Ergänzung der heute vorgebrachten Anregungen zustimmend zur Kenntnis. Die bisher noch nicht abschließend bearbeiteten Punkte sind konsequent weiter zu verfolgen und abzuarbeiten. Der Hauptausschuss wird über den Fortschritt der vereinbarten Umsetzung der Empfehlungen halbjährlich in Kenntnis gesetzt. Das Prüfungsverfahren ist damit abgeschlossen.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 3: Haushalt 2024; Beratung des Haushaltsplanentwurfs

Stefan Thiele (Stadtkämmerer) führte in die Thematik des Haushaltsplans 2024 ein. Nach dem Benennen der allgemeinen Situation in Bund, Land und Kommunen kam er auf die Herausforderungen der Stadt Bobingen zu sprechen. Die finanziellen Voraussetzungen sind nach wie vor als herausfordernd bis schwierig zu benennen. Nach einer Auflistung der anstehenden Investitionen kam er auch auf die Möglichkeit der Finanzierung all dieser Vorhaben zu sprechen. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass nach Abzug der Tilgungsleistungen für laufende Kredite, eigentlich kein Geld für Investitionen übrig bleibt. (Näheres hierzu in den nächsten Berichten).

Die trotzdem notwendigen Aufgaben können somit nur durch Abschmelzen noch vorhandenen Rücklagen, sowie durch die Aufnahme neuer Schulden gestemmt werden. Dies ist gleichbedeutend mit einer Belastung nachfolgender Generationen, die dann keine Handlungsspielräume mehr vorfinden werden.

Nach aktuellen Prognosen wird der Schuldenstand für den Kernhaushalt der Stadt Bobingen sowie der Stadtwerke Bobingen auf über 30 Millionen Euro ansteigen. Weitere Investitionen in den Folgejahren sind dabei noch nicht eingepreist. So sind der Neubau eines Hallen-/Ganzjahresbades, die Sanierung der Alten Mädchenschule, die Umsetzung der Pflichtaufgabe Ganztagesbetreuung, evtl. erforderliche Neubauten der Feuerwehrhäuser in Reinhartshausen und Waldberg/Kreuzanger, etc. noch nicht auf der Investitionsagenda.

„Wir werden sehr genau schauen müssen, was wollen und was können wir uns noch leisten“, so Stefan Thiele.

Franz Handschuh (FBU) nahm Stellung zu den Ausführungen des Stadtkämmerers. Er vermisse seitens des Ersten Bürgermeisters und der Verwaltung einen klaren Hinweis, wo Bobingen in drei, fünf und zehn Jahren stehen soll. Für die ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte ist es aus seiner Sicht wichtig, was die hauptamtlichen Vertreter der Verwaltung vorschlagen. Danach kann zielführend in den Ausschüssen und dem Stadtrat diskutiert und entschieden werden. So stelle sich die Frage, auf welche investiven Vorhaben wird besonders Wert gelegt? Wie reagiert die Stadt Bobingen auf die Herausforderungen der Zukunft? Der FBU-Fraktionsvorsitzende weiter: „wenn wir die nächsten großen Aufgaben angehen müssen, dann muss auch klar sein, wie diese finanziert werden können.“ Als Beispiele nannte er die Umsetzung der Ganztagesbetreuung, den nötigen Ausbau der Klassenräume, den Bau von Feuerwehrgerätehäusern in Reinhartshausen und Waldberg, den Bau eines Hollandbades und Maßnahmen in den Klimaschutz. Handschuh vermutet, dass sich die Stadt Bobingen dabei übernimmt und fordert eine Priorisierung und eine ehrliche und verlässliche Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern. Wenn es mit der Verschuldung so weiter gehe, dann sei es aus Sicht der FBU nicht ausgeschlossen, dass Maßnahmen zur Haushaltssicherung überdacht werden müssten.

Bgm. Förster erwähnte, dass bei den beiden Feuerwehrgerätehäusern demnächst ein Probefahrzeug mit den identischen Abmaßen ausgeliehen wird, so soll der Platzbedarf für die beiden Feuerwehrfahrzeuge ermittelt werden können.

Beim Thema Hollandbad ist das vereinbarte Vorgehen so festgelegt, dass abgewartet wird, ob Bobingen einen Zuschuss für den Neubau aus Bundesmitteln erwarten kann. Falls ja, werden nachträglich Finanzmittel dafür eingesetzt.

Die Haushaltsberatungen werden nun vom 19. bis 22. Februar 2024 in 4 öffentlichen Ausschusssitzungen fortgeführt. Folgende Termine wurden vereinbart:

19.02.2024 – 16:00 Uhr Werk- und Betriebsausschuss
20.02.2024 – 16:00 Uhr Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
21.02.2024 – 16:00 Uhr Kultur-, Sport- und Sozialausschuss
22.02.2024 – 16:00 Uhr Haupt- und Finanzausschuss

TOP 4: Wünsche und Anfragen

Ende des öffentlichen Teils ca. 17:29 Uhr.

Kommentar verfassen