Interview zum Europäischen Datenschutztag am 28.01.2019

Frage: Herr Ammer, Sie sind Vorsitzender der FBU Bobingen, auf deren Initiative eine Informationsfreiheitssatzung (IFS) in Bobingen eingeführt wurde. Anlässlich des heutigen Europäischen Datenschutztages würde ich Ihnen gerne drei Fragen zu diesem Thema stellen: Die FBU Bobingen hat sich nachdrücklich für den Erlass einer IFS eingesetzt, steht diese nicht im direkten Gegensatz zum Datenschutz?

In der Argumentation gegen die Einführung der IFS wurde in der Tat oft angeführt, dass diese aus datenschutzrechtlichen Gründen gegen geltendes Recht verstoße. Tatsächlich ist jedoch das Gegenteil der Fall: Bei der IFS handelt es sich um eine Verordnung. Aufgrund einer Verordnung können weder Grundrechte noch Vorschriften des Bayerischen Datenschutzgesetzes ausgehebelt werden.

Frage: Welchen Zweck erfüllt eine solche Verordnung dann überhaupt?

Mit Verabschiedung der IFS hat sich die Stadt Bobingen verpflichtet, Informationen, die keinen schutzwürdigen Interessen, unter anderem i. S. des Bayerischen Datenschutzgesetzes, unterliegen, ihren Bürgern zugänglich zu machen.

Frage: Welche Veränderungen haben sich seitdem konkret für Bobingen ergeben?

Mittlerweile werden beispielsweise zusätzlich zur Tagesordnung von Ausschuss- und Stadtratssitzungen auch Sitzungsvorlagen auf der städtischen Homepage veröffentlicht – so ist es allen Interessierten möglich, sich über die Hintergründe der angesprochenen Themen zu informieren und sich ein eigenes Bild zu machen. Nichtsdestotrotz hat die Stadt Bobingen in Sachen Transparenz noch viel Luft nach oben. Insbesondere beim Thema Aquamarin wurde und wird die Bevölkerung bei wichtigen Beratungen ausgesperrt.

Ebenso wäre eine zeitnahe Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen wünschenswert. Solange dies nicht der Fall ist, finden Sie eine Zusammenfassung der Stadtratssitzungen unter www.fbu-bobingen.de

Vielen Dank, Herr Ammer.

Das Interview führte Sebastian Helbig.

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