27.04.2021 – Stadtrat

Tagesordnung Stadtrat

Sitzung Stadtrat Bobingen, Stadtratssitzung
  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehwege in der Stadt Bobingen
  • TOP 3 Live-Übertragung der Gremiensitzungen auf der städt. Homepage; Antrag der FBU-Fraktion
  • TOP 4 Hybride Sitzungen; Antrag Bündnis 90 / Die Grünen
  • TOP 5 Städt. Friedhof; Erlass einer neuen Bestattungsgebührensatzung
  • TOP 6 Widmung weiterer Eheschließungorte
  • TOP 7 Bekanntgabe des Rechnungsergebnisses 2020 (Stadt Bobingen und Josef-Dilger-Stiftung)
  • TOP 8 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 9. Sitzung vom 23.03.2021
  • TOP 9 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit imStadtrat:

  • Alle Mitglieder des Stadtrates, außer Reinhold Eckl (CSU), waren anwesend. Clemens Bürger (Grüne) kam erst im Laufe von TOP 3 dazu.
  • Verwaltung: Thomas Ludwig (Sachgebiet I / 1 – Hauptamt, Wirtschaftsförderung), Stefan Thiele (Stadtkämmerer ab 01.05.2021)

Zweiter Bürgermeister Armin Bergmann gratulierte dem Ersten Bürgermeister Klaus Förster nachträglich zum Geburtstag. Ebenso wurde Katja Treischl (Grüne) von Bürgermeister Förster zu ihrem Geburtstag beglückwünscht.

TOP 1 Berichterstattung

Informationen über Ausgaben: Der Erste Bürgermeister ist verpflichtet über Ausgaben, die zwischen 30.000 und 80.000 Euro liegen, im Stadtrat öffentlich zu berichten. Eine Firma wurde mit dem Brandschutz im Hallenbad Bobingen beauftragt. Die Kosten liegen im oben genannten Rahmen.

Sitzungstermine im Mai:

  • 11.5. Kultur- und Werkausschuss
  • 18.5. Stadtrat

Genehmigung der Haushaltssatzung: Die Genehmigung der Haushaltssatzung war durch die Rechtsaufsicht ohne Beanstandung. In einer Bemerkung wies die Rechtsaufsicht darauf hin, dass durch die Rückstellung des Bades und der alten Mädchenschule große Positionen wegfielen und dass außerdem der Hauptaufwand rentierliche Schulden umfasst. Zudem wurden die Grundsteuerbeiträge erhöht, weshalb dem Haushalt so zugestimmt werden konnte.

Barrierefreier Ausbau Bahnhof Bobingen: Vor einiger Zeit schrieb Bürgermeister Förster einen Brief an die Sozialministerin Frau Trautner bezüglich des barrierefreien Ausbaus des Bahnhofs in Bobingen. Er las Auszüge aus ihrer Antwort vor. Es seien lediglich 44.000.000 Euro für Maßnahmen in Bayern vorhanden, daher können mit Gunzenhausen und Kaufbeuren zwei Kommunen somit ihre Projekte umsetzen. Außerdem sei das Tempo zu gering beim Ausbau der Barrierefreiheit. Sie bliebe weiterhin in Kontakt mit Ministerin Schreyer und beide würden sich weiterhin für den Ausbau einsetzen.

Ortssprecherwahl in Waldberg: Ein Antrag von über einem Drittel der Waldberger Bürger*innen ging ein, dass ein*e Ortsprecher*in in Waldberg gewählt werden soll. Bis 12.05.2021 können Vorschläge eingereicht werden, im Anschluss findet aufgrund der Corona Pandemie eine Briefwahl statt. Die Auszählung erfolgt am 04.06.2021.

TOP 2: Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehwege in der Stadt Bobingen

Aufgrund einer geänderten und somit neuen Rechtslage muss die „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehwege in der Stadt Bobingen“ vom 04.11.2015 neu erlassen werden.

Da es mit dem Vollzug der bisherigen Verordnung keinerlei Probleme gab wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die gleiche Verordnung unter Berücksichtigung der neuen, gesetzlichen Änderung wieder für die nächsten 20 Jahren zu erlassen. 

Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt, die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehwege in der Stadt Bobingen, entsprechend der bisher gültigen Verordnung mit der eingearbeiteten gesetzlichen Änderung erneut auf die Dauer von 20 Jahren zu erlassen. Die Verordnung ist entsprechend auszufertigen und bekanntzumachen.

–> einstimmig angenommen

TOP 3: Live-Übertragung der Gremiensitzungen auf der städt. Homepage; Antrag der FBU-Fraktion

Bereits vor einem Jahr stellte die FBU-Fraktion den Antrag zur Live-Übertragung der Stadtratssitzungen auf der städtischen Homepage. Im Juli letzten Jahres wurde eine Arbeitsgruppe beauftragt, über Möglichkeiten der Umsetzung zu beraten. Herr Ludwig stellte nachfolgend die Chronologie der Beratungen und die Einschätzung seitens der Verwaltung vor. Erst am 27.01.2021 fand eine Video-Konferenz mit den Vertretern der einzelnen Fraktionen und der Verwaltung statt. Diese hatte zum Ergebnis, dass zunächst die Stadträte und die Verwaltungsmitarbeiter mit den datenschutzrechtlichen Hinweisen abgefragt werden, ob sie mit einer „Bild- und Ton-Übertragung“, einer „Ton-Übertragung“ einverstanden oder mit der Übertragung nicht einverstanden sind. Die Abfrage erfolgte am 15.02.2021 mit der Bitte um Rückmeldung innerhalb der nächsten 14 Tage, zog sich aber etwas länger hin.

Von den 24 Stadträten stimmten lediglich 13 einer Übertragung zu und von den 20 abgefragten Verwaltungsmitarbeitern lehnten 19 dies ab. Dies hätte bei einer evtl. Übertragung die Folge, dass der Sachvortrag bzw. die Beantwortung von Fragen durch die Verwaltung nicht übertragen würde, ebenso wie eine Wortmeldung eines Stadtrates, der dies ebenfalls abgelehnt hat. In diesem Fall kann der Online-Besucher entweder nur die Sitzungsvorlage oder z.B. das städt. Logo sehen. Ein nachvollziehbarer Ablauf einer Sitzung sei damit für den Online-Besucher nicht gewährleistet, so Thomas Ludwig, der auch den Überblick über die bisherigen Schritte gab.

Für den Antragsteller sprach zuerst Michael Ammer (FBU): Die FBU würde sich für alle Anträge eine genau umgekehrte Vorgehensweise als bisher wünschen: Erst solle man den Mehrwert und die positiven Faktoren betrachten, um dann Lösungsansätze für die Nachteile zu finden. Außerdem sei es ihr Wunsch, die Sache einmal auszuprobieren, bevor diese ohne Versuch endgültig abgelehnt wird. Michael Ammer betonte außerdem noch einmal die Vorteile einer Live-Übertragung, wie unter anderem Krankheit oder die Betreuungssituation in Familien von politisch Interessierten, denen man so die Möglichkeit bietet, trotzdem an den Sitzungen teilzunehmen und somit eine hohe Transparenz und Bürgerbeteiligung geschaffen würde. Zudem nannte er Beispiele von anderen Städten, die dies bereits seit kurzem, aber auch teils seit einigen Jahren erfolgreich umsetzen.

Martin Gschwilm bemerkte für die Freien Wähler, dass eine Live-Übertragung so stattfinden müsse, als wenn man selbst anwesend wäre und dies könne aufgrund der hohen Ablehnung in Rat und Verwaltung nicht gewährleistet werden. Daher ist zu diesem Zeitpunkt für seine Fraktion keine Zustimmung möglich. Außerdem erwähnte er Bedenken zu Aufwand und  Kosten, fände dies aber grundsätzlich eine gute Sache.

Klar für den Antrag positionierte sich Lukas Geirhos (Grüne). Dieser stünde symbolisch dafür, wie im Stadtrat Transparenz gelebt würde, wie Wähler*innen beteiligt werden und nannte Zielgruppen wie Mütter und Väter, Berufstätige, die sich später einschalten könnten oder Menschen, die jemanden zuhause pflegen und so trotzdem Informationen aus erster Hand bekämen. Ein Nein zum Antrag, sei ein Nein zu Innovationen. Er appellierte an alle, die ein gewähltes Amt haben, dass sie im Sinne der Transparenz handeln.

Herwig Leiter befand den Antrag als gutes Ansinnen und dass man an Transparenz immer arbeiten sollte. Für die CSU Fraktion erinnerte er aber an die Kosten und erwähnte unter anderem die Stimmung im Saal, die online nicht vorhanden wäre. Er möchte außerdem nicht über Persönlichkeitsrechte hinwegsehen und sehe daher keinen Sinn für die Umsetzung bei der aktuell fehlenden Akzeptanz im Stadtrat.

Für die SPD Fraktion äußerte sich Edmund Mannes, dass die Zeit nicht mehr zurückgedreht werden könne und es in Zeiten von Social Media kein vernünftiges Gegenargument zu Live-Übertragungen gäbe.

Franz Handschuh ging anschließend auf die Bedenken seiner Vorredner ein: Selbstverständlich sei es für die FBU klar, dass die Entscheidung eines jeden akzeptiert werde. Persönlichkeitsrechte müssen unbedingt eingehalten werden. Allerdings hätten mit 13 Rät*innen die Mehrheit zugestimmt und es wäre schade, wenn sich eine Minderheit durchsetzen werde. Er unterbreitete den Vorschlag erst nur einen Teil der Sitzungen zu übertragen, um dann an Problemen und Bedenken zu arbeiten. Außerdem erwähnte er rückblickend auf die Informationsfreiheitssatzung, die in einem Prozess von vier Jahren bearbeitet wurde, dass es vor einigen Jahren noch undenkbar gewesen wäre , Sitzungsunterlagen online zu stellen. Diese werden jetzt aber von vielen gelesen. Live-Übertragungen könnten die Bürgerinnen und Bürger umfassender mitnehmen im Prozess der politischen Entscheidungsfindung, als es in der örtlichen Tagespresse oder Protokollen möglich ist.

Armin Bergmann bekundete ebenfalls seine Bedenken, dass wenn der Antrag abgelehnt würde, das Thema erst einmal von der Agenda wäre und dies ziemlich schade sei, weil die Grundsache gut ist, auch wenn mit den wenigen Zustimmungen die Umsetzung schwierig werden könnte. Er befürwortete auch den Vorschlag es mit wenigen Sitzungen, z.B. Haushaltsberatungen, auszuprobieren.

Abschließend erwähnte Bürgermeister Förster, dass er einer Live-Übertragung zustimmen würde, aber aufgrund der hohen Ablehnung im Rat und den einhergehenden stummen Zeiten in der Übertragung, müsse er dagegen stimmen.

Daraufhin formulierte der Antragssteller den Kompromissvorschlag, zuerst nur einen Teil der Sitzungen des Stadtrates zu übertragen und dieses Projekt gut vorbereitet von einer Initiativgrupe durchzuführen, um dann nochmals zu beraten, ob das Konzept funktioniert.

Beschlussvorschlag 1: Gremiensitzungen werden live auf der städt. Homepage übertragen gemäß dem Antrag der FBU Fraktion.

— > 12 dafür, 11 dagegen

Beschlussvorschlag 2: Eine kleinere Gruppe aus Verwaltung und Stadträt*innen bereitet einen möglichen Ablauf vor.

–> 13 dafür, 11 dagegen

TOP 4: Hybride Sitzungen; Antrag Bündnis 90 / Die Grünen

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragte die Erarbeitung eines Konzepts zur Umsetzung von hybriden Sitzungen. Durch die Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Gesetze zur Bewältigung der Corona-Pandemie wurden von der Landesregierung hybride Sitzungen möglich gemacht. Drei Gründen wurden dafür angeführt:

1. Vorausschauend auf die Lage der Pandemie wird dadurch die dauerhafte Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit für die Gremien des Stadtrates gesichert und die Gesundheit der Mitglieder geschützt.

2. Das kommunale Ehrenamt ist damit besser mit Familie und Beruf vereinbar.

3. Die Praxis zeigt nach mehr als einem Jahr Pandemie, dass „hybride“ Videokonferenzen im beruflichen und privaten Kontext erfolgreich angekommen sind und gut funktionieren.

Trotzdem sollte die körperliche Anwesenheit aller Mitglieder grundsätzlich Priorität haben, da dies für die gewohnte Diskussionskultur förderlich sei.

Monika Müller-Weigand betonte bei ihrer Argumentation für die Antragsteller noch einmal den Vorteil von hybriden Sitzungen für alle, die ihr Amt als Stadtrat ausüben wollen, aber ausnahmsweise aus unterschiedlichen Gründen nicht in Präsenz teilnehmen können; alle, die ungern übertragen werden, müssten diese Möglichkeit nicht wahrnehmen und warb wie die FBU Fraktion vorher für den Mut diese Sitzungsform auszuprobieren; Außerdem schätzte sie die angesetzten Kosten zu hoch ein; Zudem hob sie hervor, dass diese Möglichkeit vom bayerischen Gesetzgeber eingeräumt wurde und somit eine besondere Wichtigkeit aufweist.

Herwig Leiter (CSU) meinte, dass dies technisch sicher umsetzbar sei, es aber der Diskussionskultur nicht gut tun würde und er sah auch während der Pandemie bisher nicht die Notwendigkeit für hybride Sitzungen, da die Hygieneregeln immer gut eingehalten werden konnten. Das Argument für Vereinbarkeit des Mandates von Ehrenamt und Familie sei für ihn nicht nachvollziehbar, lediglich bei beruflicher Abwesenheit oder längerer Krankheit könnte diese Sitzungsform seiner Meinung nach von Vorteil sein. Die Kosten stünden nicht im Verhältnis zum Mehrwert der hybriden Sitzungsform.

Martin Gschwilm (FW) wies nochmal darauf hin, dass die Stadträt*innen der Grünenfraktion auch die Präsenzform bevorzugen, die hybride Form sei nur für Notfälle gedacht und in eben diesen Notfällen gäbe es gute Gründe dafür. Deshalb stimme seine Fraktion grundsätzlich zu, um in diesen Notfällen hybride Sitzungen zu ermöglichen.

Frau Müller-Weigand brachte eine Rückmeldungspflicht bis zu einem gewissen Termin ein, um die veranschlagten Kosten zu senken.

An das Umdenken der Verwaltung appellierte Helmut Jesske und fügte hinzu, dass die nötige Ausstattung und der Ablauf der hybriden Sitzungen spätestens in einem Jahr Realität seien, daher sollte diesem Antrag zugestimmt werden um die hybride Sitzungsform auszuprobieren.

Beschlussvorschlag: Abschließend schlug Bürgermeister Klaus Förster vor, dass in der Arbeitsgruppe für die Online Übertragung auch ein Konzept für die hybriden Sitzungen erarbeitet werden soll. Dieses Konzept wird bis spätestens zur Septembersitzung vorgestellt und umgesetzt.

–> 22 dafür , 2 Gegenstimmen

TOP 5: Städt. Friedhof; Erlass einer neuen Bestattungsgebührensatzung

Einleitend stellte Herr Ludwig den Hinweis voran, dass der städt. Friedhof nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften kostendeckend betrieben werden muss. Aus diesem Grund müssten die Grabgebühren wiederkehrend durchkalkuliert und angepasst werden. Daher wurde ein Büro beauftragt, um einen Entwurf für eine neue Bestattungsgebührensatzung auszuarbeiten. Diese wurde erstmals in der Stadtratssitzung am 23.02.2021 vorgestellt. Nach entsprechender Beratung in den Fraktionen sollten nun die neuen Gebührensätze in der heutigen Sitzung beschlossen und ab dem 01.06.2021 in Kraft treten. Außerdem bedarf § 29 Abs. 6 der Bestattungssatzung vom 29.06.2017 der redaktionellen Anpassung. Der Kostendeckungsgrad umfasst derzeit circa 27 Prozent und soll stufenweise angepasst werden. Mit der aktuellen Vorlage würde der Kostendeckungsgrad ungefähr 64 Prozent betragen.

Die SPD habe sich umfassend mit der Gebührenordnung befasst, könne dieser in diesem Umfang nicht zustimmen und nicht nachvollziehen, dass die Erhöhung vor allem bei den Erdgrabstätten so immens ist, so Edmund Mannes. Dies würde noch mehr Lücken auf dem Friedhof bei den Erdgrabstätten ergeben.

Florian Vogl äußerte, dass die FBU Fraktion sich die Beratungen zur Erhöhung nicht leicht gemacht habe, aber einsehe, dass das mittelfristige Ziel natürlich die Kostendeckung sein müsse. Da dies aber auf einmal viel zu viel wäre, könnte die FBU Fraktion bei der Zwei-Drittel-Kostendeckungsvariante mitgehen. Dabei favorisiert die FBU den Vorschlag von Lukas Geirhos (Grüne) aus der vorherigen Sitzung, diese Gebühr auch in Ratenzahlungen möglich zu machen, da für die Bürger*innen immer hohe Kosten mit einer Beerdigung einhergehen.

Zu dieser Variante antworte Herr Ludwig, dass diese Regelung nicht in eine Satzung aufgenommen werden könne, aber in Härtefällen die Friedhofsverwaltung auf den Hauptausschuss zukommen würde und dann einzelfallbezogen trotzdem so entschieden werden könnte.

Grüne, Freie Wähler und CSU können dem Vorschlag ebenfalls zustimmen, auch wenn eine Erhöhung immer ungern vorgenommen wird.

Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die vorliegende Bestattungsgebührensatzung vom 27.04.2021 für die städt. Friedhöfe auf Grundlage der durchgeführten Kalkulation, sowie die redaktionelle Anpassung des § 29 Abs. 6 der Bestattungssatzung.

–> 19 dafür, 5 dagegen

Aufgrund der FFP2-Maskenpflicht wurde eine 15-minütige Pause eingeschoben.

TOP 6: Widmung weiterer Eheschließungsorte

Herr Ludwig schilderte den Sachverhalt: Nachdem Brautpaare vermehrt nur noch standesamtlich heiraten möchten, steige die Nachfrage für besondere Eheschließungsorte auch in Bobingen. Das Foyer der Singoldhalle würde sich gerade für größere Hochzeitgesellschaften anbieten und als ganz besonderes Angebot, könnten im Park des Unteren Schlösschens Trauungen im Freien stattfinden. Diese zusätzlichen Orte für Eheschließungen müssten aber gem. § 14 Abs. 2 PStG i.V.m. Nr. 14.1 der Verwaltungsvorschrift ausdrücklich vom Stadtrat zugelassen werden. Die Verwaltung schlage daher vor, die Singoldhalle und den Park am Unteren Schlösschen formell für Eheschließungen zu widmen und der Personenstandsaufsicht bekannt zu geben.

Beschlussvorschlag: Als weitere Orte zur Vornahme von Eheschließungen werden gewidmet, 1. die Singoldhalle und 2. der Park am Unteren Schlösschens.

–> Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 7 Bekanntgabe des Rechnungsergebnisses 2020 (Stadt Bobingen und Josef-Dilger-Stiftung)

Herr Thiele stellt das Ergebnis der Haushaltsrechnung der Stadt Bobingen bei den Einnahmen und Ausgaben vor.

Verwaltungshaushalt:  37.460.662,62 €

Dieser ist damit ausgeglichen. Für den Verwaltungshaushalt wurden 4.470.107,50 € aus dem Vermögenshaushalt entnommen. Dies war etwas mehr als ursprünglich geplant. Außerdem aus der Rücklage flossen aus den Rücklagen 1.851.721,32 € zu.

Vermögenshaushalt: 13.592.250,07 €

Dieser ist damit ausgeglichen.

Dilger-Stiftung:

Verwaltungshaushalt 967,65 €

Vermögenshaushalt: 0,00 €

In den Einnahmen des Verwaltungshaushaltes ist ein Defizitausgleich von der Stadt Bobingen in Höhe von 967,65 € enthalten.

  1. Beschlussvorschlag Stadt Bobingen: Der Stadtrat nimmt vom Rechnungsabschluss 2020 der Stadt Bobingen (ohne Stadtwerke und GEB) Kenntnis. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Rechnungsprüfung vorzunehmen.
  2. Beschlussvorschlag Josef-Dilger-Stiftung: Der Stadtrat nimmt vom Rechnungsabschluss 2020 der Josef-Dilger-Stiftung Kenntnis. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Rechnungsprüfung vorzunehmen

–> Beide Beschlussvorschläge wurden einstimmig angenommen.

TOP 8: Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 9. Sitzung vom 23.03.2021

Die öffentliche Niederschrift der 9. Sitzung vom 23.03.2021 wurde genehmigt.

TOP 9: Wünsche und Anfragen

  • Helmut Jesske (SPD): Den Bürger*innen der Stadtteile ist ein Brief der Stadt Bobingen zugegangen mit Werbung für Mnet und Deutsche Glasfaser GmbH. Er fragte nach den Kosten und der Kostenübernahme für diese Werbemaßnahme und dass die Möglichkeit bestünde, dass zukünftig andere Firmen nun ebenfalls auf die Idee kämen, Werbung über die Stadt Bobingen zu streuen. Herr Ludwig antwortete, dass keine Kosten entstanden seien und dass die beiden Firmen ja bereits dem Stadtrat in der Februarsitzung vorgestellt wurden und dies somit eine Ausnahmesituation war.

Eine kurze Diskussion erfolgte über den Stadtteil Burgwalden. Dieser würde nicht, wie in manchen Veröffentlichungen vermutet, aus der Erschließung rausfallen, sondern wird nur nicht privatwirtschaftlich erschlossen, sondern über ein Förderprogramm finanziert.

  • Claudia Lautenbacher (SPD): Fragte nochmals nach der Trägerschaft des neuen Kindergartens und bat um zeihnahe Klärung.
  • Lukas Geirhos (Grüne): Erkundigte sich nach den Corona Strategien des Bürgermeisters und lobte Verwaltung, Herrn Bürgermeister Förster, Herrn Gschwilm und Frau Lautenbacher zur schnellen und erfolgreichen Erschließung der Testzentrums in Bobingen.
  • Franz Handschuh (FBU): Am Kreisverkehr Krebswirt wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung Tempo 30 nicht unmittelbar nach dem Kreisverkehr aufgehoben, sondern neu ist, dass diese erst ab Höhe “Therapie am Lindenhof” wieder auf Tempo 50 freigegeben wird. Franz Handschuh erkundigte sich auf Basis welchen Beschlusses dies erfolgt sei. Straßenrechtliche Beschlüsse müssten im Bauausschuss erfolgen, dort wurde es aber nicht beraten.
    Weiter wollte er wissen, ob die Mikrofone für jedes Stadtratsmitglied bestellt wurden oder werden. Während der Haushaltsberatungen wurde dies aufgrund der Pandemie beantragt. Zudem gab er weiter, dass von den Zuschauern an die FBU herangetragen wurde, dass die Lautstärke mancher Stadträt*innen teils sehr unterschiedlich sei.
    Außerdem wurde im letzten Bauausschuss mitgeteilt, dass sich die Baukosten der städtischen Wohnanlage an der Siedlungsschule um rund 600.000 € verteuern. Hier erfragte er den Einfluss dieser Verteuerung auf den laufenden Haushalt.
  • Michael Ammer (FBU): Ergänzte zum Spielplatz am Holbeinring, dass eine wichtige Sache nicht zur Sprache gekommen sei. Durch die niedrige Lärmschutzwand seien häufiger Kinder auf den Gleisen. Er fragte, ob dieser Punkt nochmals untersucht werden könne.
  • Elisabeth König: Bestätigte die Aussage von Michael Ammer, dass diese Stelle für die Kinder sehr gefährlich sei, diese würden ohne größere Hindernisse vom Spielplatz aus auf die Bahngleise gelangen.

Zu allen Anfragen, die unbeantwortet blieben, möchte sich Bürgermeister Klaus Förster in der nächsten Stadtratssitzung äußern.

Ende des öffentlichen Teils ca. 20:25 Uhr.

2 Gedanken zu „27.04.2021 – Stadtrat“

  1. Friedhofsgebühren verdoppeln sich! 220€ Aussegnungshalle für einen Tag vermutlich mit Vollpension für so was auch noch eine Beraterfirma?
    Man sollte die Ausgabenseite mal genauer betrachten daselbe Abstimmungsergebnis war vor 5 Jahren war als es um die Verdopplung der Sitzungsgelder ging .Hoffentlich lässt sich die Gebühren und Steuererhöhungen noch einigermaßen in Grenzen halten sonst sehe ich schwarz für die kleinen Leute.

    1. Sehr geehrter Herr Pfiffner,
      vielen Dank für Ihr Feedback. Bezüglich der Friedhofsgebühren verhält es sich so, dass der Friedhof aufgrund gesetzlicher Vorgaben in jedem Falle kostendeckend betrieben werden muss. Diese Vorgabe wurde bereits in der Vergangenheit gegen die Stimmen der FBU nicht umgesetzt, weshalb nun die Kostensteigerung leider umso drastischer ausfällt. Aber Ihren Hinweis, die Ausgabenseite genau im Auge zu behalten, nehmen wir in jedem Falle dankend an bleiben mit höchster Sorgfalt dahinter, wie bereits bisher.

      Zu den von Ihnen angesprochenen Sitzungsgeldern weiß ich leider nicht, in welchen Schritten diese in der Vergangenheit angehoben wurden. Was die aktuelle Höhe betrifft, sorge ich gerne für Transparenz, damit sich jeder ein eigenes Bild darüber machen kann, wie er die Vergütung der Bobinger Stadträte einordnen würde: Jeder Stadtrat erhält pro Sitzung eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro brutto. Eine Sitzung dauert im Schnitt etwa zwei bis drei Stunden, weitere zwei Stunden benötigt man minimal für eine gewissenhafte Vorbereitung. Alle FBU-Stadträte steuern zudem einen Teil dieser Aufwandsentschädigung für’s Vereinsleben bei.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Michael Ammer

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