10.10.2023 – Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

Tagesordnung Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Vorstellung und Beratung zum „Rahmenplan Bahnhofstraße“
  • TOP 3.1 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern (14 Wohneinheiten) mit Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 69/0 der Gem. Reinhartshausen, Hattenbergstr. 2 und 2 a
  • TOP 3.2 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses (6 WE) mit Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 554/4 der Gem. Bobingen, Hochfeldstr. 6
  • TOP 4 Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans zur Ansiedlung eines Gewerbebetriebs auf den Grundstücken Fl. Nr. 3818/4, /27, / 33, /38, /49, /62 und /63 der Gem. Bobingen, Nähe Max-Fischer-.Straße (IWB-Gelände)
  • TOP 5 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit: Hr. Abbenseth und Fr. Müller-Weigand kamen im Laufe des Ausschusses nach

  • Verwaltung: Rainer Thierbach (Stadtbaumeister), Rainhard Schöler (Stadtbauamt)
  • Extern: Mitarbeiter der Firma Dragomir Stadtplanung GmbH

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung

TOP 1: Berichterstattung

Die Berichterstattung erfolgte zweiteilig.

Zuerst wurde über den aktuellen Stand der Bewerbung über Fördermaßnahmen eines Hallenbades in Bobingen informiert. Den Förderanträgen zugrunde liegt ein „Hollandbad“ mit den Maßen 25 m x 21 m. Die Schwimmbeckentiefe ist dabei auf drei Bahnen zwischen null und zwei Metern variabel. Das Bad soll die „Energieeffizienzhausstufe 40“ erfüllen und aus recyclebaren Stoffen gebaut werden. Diese Bewerbung befindet sich momentan im Interessenbekundungsverfahren.

Die Kosten für dieses Bad würden sich wie folgt aufteilen:

  • Eigenanteil Kommune und ggf. Dritte 8.763.126 €
  • Landesförderung FAG 3.379.800 €
  • Bundesförderung SJK 6.000.000 €
    ———————————————————
  • Gesamtkostenrahmen 18.142.926 €

Das Projekt könnte nach aktuellem Stand 2024 starten und Ende 2027 abgeschlossen sein.

Im zweiten Teil der Berichterstattung ging es um die Halteverbotszonen in Bobingen Nord, damit die Feuerwehr im Brandfall mit ihren Fahrzeugen zum Brandort gelangen kann. Um die aktuelle Sachlage und Wirksamkeit zu erörtern, hat ein Gespräch zwischen der freiwilligen Feuerwehr Bobingen und dem Bürgermeister Förster (CSU) stattgefunden.

Dabei entstand der Vorschlag, dass in der Schwabenstraße sowie beim Supermarkt das Halteverbot bestehen bleiben soll. In den Nebenstraßen solle das Haltverbot wieder aufgehoben werden.

TOP 2: Vorstellung und Beratung zum „Rahmenplan Bahnhofstraße“

Bei diesem Tagesordnungspunkt wurde die Rahmenplanung für die Bahnhofstraße, beginnend kurz nach der Kirchplatzkreuzung bis knapp vor der Unterführung des Bahnhofs von der Firma Dragomir Stadtplanung GmbH vorgestellt. Bei deren Erstellung tauchten diverse Probleme auf, wodurch Absprachen mit dem Landratsamt (LRA) notwendig wurden (Überlegungen und Überprüfungen mit LRA ob dahingehend Ausnahmen möglich sind). Diese Erkenntnisse basieren auf einem ISEK-Plan von circa 1990, welcher auf den aktuellen Stand aktualisiert wurde.

Auf folgende Punkte wurde das Hauptaugenmerk gelegt:

  • Wie soll sich die Straße in Zukunft entwickeln
  • Wie ist eine Nachverdichtung realisierbar
  • Wie soll die Straße in Zukunft wahrgenommen werden
  • Wo ist eine Erhaltung/Entwicklung von Mischungen anzustreben

Dabei soll dieser Plan in drei zeitlichen Stufen umgesetzt werden (kurzfristiger Zeithorizont, mittelfristiger Zeithorizont ~15 Jahre und langfristiger Zeithorizont 15 – 30 Jahre). Grundsätzlich wird dieser Bereich zusätzlich in drei Segmente eingeteilt. Der erste Teil beginnt kurz nach der Kirchplatzkreuzung bis hin zur Rathausstraße / Am Rain, Teil zwei von dort bis Bahnhofsstraße 28/30 und der dritte Teil bis vor die Bahnhofsunterführung.

Diese drei Segmente unterscheiden sich in der Flächennutzung (Wohngebiete, Büroflächen und Stadl) und deren Bebauungsdichte.

Hierbei sollen die Häuser im nördlichen Teil der Straße (Segment 1) langfristig nachverdichtet werden sowie die Entwicklung von „Raumkonstanten“ (d.h. einheitlich konstante Fluchten von Gebäude zu Gehwegen) geschaffen werden.

Segment zwei ist dagegen deutlich gewinkelter und insbesondere im südlichen Teil der Straße stärker durch Wohnraumnutzung geprägt. Hierbei sollen die Häuser im südlichen Teil der Straße künftig begrünte Vorgärten haben um einer zu starken Bodenversiegelung entgegenzuwirken. Hier sei laut der Firma für ein einheitliches Aussehen eine einheitliche Vorgartenkante wichtig. Zudem wäre in diesem Bereich des zweiten Segments eine Ausnahmegenehmigung hinsichtlich der aktuellen Abstandsflächen notwendig, da sonst Neubauten aufgrund der schmalen Grundstücke unmöglich wären. Im nördlichen Teil der Bahnhofsstraße wäre langfristig eine Verdichtung aufgrund der großen Grundstücke möglich und ein Gehwegdurchbruch für das künftige Ärztehaus vorgesehen.

Die Möglichkeiten für den südlichen Teil des dritten Segments wären dem südlichen zweiten Teil sehr ähnlich. Die „villenartigen“ Gebäude an der Kreuzung Bahnhofsstraße Mayerweg/Greifstraße sollen erhalten bleiben, dennoch soll hier eine Nachverdichtung ermöglicht werden. Die Baumkulisse entlang der Hermann-Hesse-Straße soll ebenfalls erhalten bleiben bei einer gleichzeitig Nachverdichtung des Grundstücks.

In allen drei Segmenten soll die jeweilige Giebelhöhe des Segments beibehalten bleiben.

Beschlussvorschlag: Die vorgestellte Rahmenplanung kann zukünftig zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens von Bauvorhaben im Umgriff des Plangebiets angewendet werden.

-> der Beschluss wurde einstimmig angenommen

Redaktionelle Anmerkung: Bei dem Beschlussvorschlag handelt sich um eine freie Formulierung. Aus diesem Grund handelt sich um ein sinngemäßes Zitat des Beschlussvorschlags. Den wörtlichen Beschlussvorschlag finden Sie auf der Seite der Stadt Bobingen.

TOP 3.1: Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern (14 Wohneinheiten) mit Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 69/0 der Gem. Reinhartshausen, Hattenbergstr. 2 und 2 a

Der Bauträger will zwei Mehrfamilienhäuser in der Hattenbergstraße errichten. Hierbei ist das Problem, dass einerseits die Häuser im Vergleich zum Bauumfeld recht hoch sind und zudem die Abstandsflächen zueinander laut dem aktuellen Absstandsflächensatzung zu gering sind.

Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen bzgl. der vorgestellten Höhen wird in Aussicht gestellt, Abweichungen von der geltenden Satzung zur Regelung der Abstandsflächen wird nicht zugestimmt.

-> der Beschluss wurde einstimmig angenommen

Redaktionelle Anmerkung: Bei dem Beschlussvorschlag handelt sich um eine freie Formulierung. Aus diesem Grund handelt sich um ein sinngemäßes Zitat des Beschlussvorschlags. Den wörtlichen Beschlussvorschlag finden Sie auf der Seite der Stadt Bobingen.

TOP 3.2: Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses (6 WE) mit Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 554/4 der Gem. Bobingen, Hochfeldstr. 6

Bei diesem Bauvorhaben wurde die Dachform (ursprünglich Flachdach) auf Anraten der Stadt geändert, dabei werden durch diese Bauform die Wandflächen leicht höher.

Beschlussvorschlag: Hr. Schöler bittet um Zustimmung des Ausschusses

-> der Beschluss wurde einstimmig angenommen

TOP 4: Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans zur Ansiedlung eines Gewerbebetriebs auf den Grundstücken Fl. Nr. 3818/4, /27, / 33, /38, /49, /62 und /63 der Gem. Bobingen, Nähe Max-Fischer-Straße (IWB-Gelände)

In diesem Tagesordnungspunkt ging es um einen Neubau einer Halle im östlichen Teil es IWB Geländes. Aufgrund der Größe der Halle ist allerdings ein Bebauungsplan notwendig.

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss beschließt die Aufstellung eines (einfachen) Bebauungsplans für den im
beiliegenden Lageplan (Anlage) schraffierten Bereich der Grundstücke Fl. Nr. 3818/4, 3818/62, 3818/63, 3818/27, 3818/33, 3818/38 und 3818/49 der Gem. Bobingen, Max-Fischer-Str. 11 (IWB-Gelände). Der Bebauungsplan soll hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung, insbesondere hinsichtlich der zulässigen Grundfläche, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines großflächigen Gewerbebetriebs mit ca. 33.000
m² Grundfläche schaffen. Soweit städtebaulich erforderlich, sind auch die Gebietsart (Industriegebiet vs. Gewerbegebiet) und ggf. Emissionswerte festzusetzen.

-> der Beschluss wurde einstimmig angenommen

TOP 5: Wünsche und Anfragen

Florian Vogl (FBU) merkte gegenüber dem 1. BGM an, dass der Bericht zu dem Thema „Verzicht vom Kaufrecht“ (siehe Wünsche und Anfragen unseres FBU-Berichts vom 19.09.23) noch bis zum heutigen Tage fehle und erkundigte sich nach dessen Stand.

Eine weitere Wortmeldung fand durch Hubert Geiger (FBU) statt, der sich anhand seiner eigenen Erfahrungen über die aktuelle Lage an der Wertachstraße als Fahrradfahrer echauffierte. Laut ihm sei es aktuell sehr gefährlich auf der Straße als Fahrradfahrer zu fahren, denn wenn dort ein LKW Fahrer einen Fahrradfahrer überholt, seien dazwischen nur circa 1 m Abstand. Bürgermeister Klaus Förster (CSU) antwortete darauf, dass dahingehend bis zum nächsten Bauausschuss etwas ausgearbeitet werden soll.

Ende des öffentlichen Teils ca. 19:20 Uhr.

Weiterführende Informationen:

  • Energieeffizienzhausstufe: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Das-Effizienzhaus/

Kommentar verfassen