05.03.2024 – Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

Tagesordnung Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Klärung des bauplanungsrechtlichen Status von Burgwalden; Erlass einer Satzung
  • TOP 3 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
  • TOP 3.1 Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Carports auf den Grundstücken Fl. Nr. 912/217 und /218 der Gem. Bobingen, Schlesierstr. 4 und 6
  • TOP 3.2 Bauantrag zur Errichtung eines „Waldkindergartens“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 154 der Gem. Straßberg, Am Bobinger Bistum
  • TOP 3.3 Voranfrage zur Errichtung von Ladeplätzen auf den Grundstücken Fl. Nr. 3338/348 und 3338/349 der Gem. Bobingen, Lechallee 8 b und 8 c
  • TOP 3.4 Bauanträge zum Neubau eines Milchviehlaufstalls mit Güllegrube sowie einer weiteren geschlossenen Güllegrübe auf den Grundstücken Fl. Nr. 207 und 200/1 der Gem. Waldberg, Siegertshofer Straße 8
  • TOP 3.5 Voranfrage zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 738 der Gem. Bobingen, Fraunhoferstr. 18
  • TOP 3.6 Voranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück 348/1 der Gem. Bobingen, Poststraße 27 a
  • TOP 3.7 Voranfrage zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 4208/315 der Gem. Bobingen, Erlenstr. 31
  • TOP 3.8 Bauantrag zur Errichtung von acht SB-Waschboxen und Staubsaugerplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 670/10 der Gem. Bobingen, Nähe Gutenbergstraße
  • TOP 4 Max-Fischer-Straße – Änderung der Verkehrsffühung
  • TOP 5 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 62, „Gewerbegebiet östlich der Gutenbergstraße, II. Planungsabschnitt“, Beratung über Stellungnahmen zum Vorentwurf aus den Fraktionen
  • TOP 6 Sanierung Fahrbahndecke Königsbrunner Straße – Vorstellung Entwurf
  • TOP 7 Wünsche und Anfragen

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung

TOP 1: Berichterstattung

Der Tagesordnungspunkt (TOP) 3 wird vorgezogen, ansonsten erfolgt keine Berichterstattung.

TOP 3: Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen

TOP 3.1: Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Carports auf den Grundstücken Fl. Nr. 912/217 und /218 der Gem. Bobingen, Schlesierstr. 4 und 6

Am 06.02.2024 hat sich der Bauausschuss mit dem Vorhaben zuletzt befasst. Beide Abstimmungen (sowohl die Ablehnung als auch die Zustimmung) gingen mit 5:5 aus – sie gelten damit beide als abgelehnt.

Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt.
–> Abstimmung: 2 dafür (2x FBU), 6 dagegen -> somit abgelehnt.

TOP 3.2: Bauantrag zur Errichtung eines „Waldkindergartens“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 154 der Gem. Straßberg, Am Bobinger Bistum

Die Bauherren beabsichtigen die Errichtung eines Waldkindergartens mit einer Gebäudegrundfläche von 5,00 auf 3,50m. Das Gebäude soll als Abstellraum / Notunterkunft dienen – es würde im planungsrechtlichen Außenbereich liegen. Das Vorhaben ist laut Verwaltung weder privilegiert noch begünstigt. Zudem widerspricht das Vorhaben den Festsetzungen des Flächennutzungsplans – dieser sieht in diesem Bereich ein extensiv genutztes Grünland vor. Das Landratsamt Augsburg (LRA) ist der Auffassung, dass bei Zustimmung der Stadt Bobingen das Vorhaben als sonstiges Vorhaben genehmigt werden könnte. Öffentliche Belange seien nicht berührt, zudem sei eine ausreichende Erschließung gegeben, so geht es aus einem Schreiben des Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr aus dem Jahr 2017 hervor.

Florian Vogl (FBU): das Bauvorhaben dient dem gemeinnützigen Zweck, der naturnahen Kinderbetreuung, für dessen Unterstützung wir uns in der letzten Sitzung des Kulturausschusses in Form eines Empfehlungsbeschlusses an den Stadtrat ausgesprochen haben. Eine Schutzhütte und Toilette sind aus unserer Sicht zwingend für den Betrieb der Einrichtung notwendig (Beispiel: Hagelerlebnis im August 2023). Der Ausschuss sollte die Chance des LRA nutzen und das gemeindliche Einvernehmen aussprechen.

Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 3.3: Voranfrage zur Errichtung von Ladeplätzen auf den Grundstücken Fl. Nr. 3338/348 und 3338/349 der Gem. Bobingen, Lechallee 8 b und 8 c

Die Bauherren beabsichtigen die Errichtung von Stellplätzen mit Ladeeinrichtung im Vorgartenbereich ihrer Reihenhäuser. Die geplanten Stellplätze mit Ladeeinrichtungen können als bauliche Anlagen betrachtet werden, deren Zulässigkeit wird durch den maßgeblichen Bebauungsplan festgelegt. Der Bebauungsplan sieht jedoch keine Stellplätze im vorgesehenen Bereich vor. In zukünftigen Sitzungen soll über die generelle Haltung der Stadt Bobingen zur Schaffung von Ladeinfrastruktur beraten werden – es gehen vermehrt Anfragen zum Thema ein.

Beschlussvorschlag: dem Vorhaben kann derzeit nicht zugestimmt werden.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 3.4: Bauanträge zum Neubau eines Milchviehlaufstalls mit Güllegrube sowie einer weiteren geschlossenen Güllegrübe auf den Grundstücken Fl. Nr. 207 und 200/1 der Gem. Waldberg, Siegertshofer Straße 8

Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Milchviehlaufstalls mit Güllegrube sowie einer weiteren Güllegrube. Das Vorhaben ist privilegiert und die ausreichende Erschließung ist gesichert.

Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen wird, vorbehaltlich der immissionsschutz- und naturschutzfachlichen Stellungnahme, erteilt.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 3.5: Voranfrage zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 738 der Gem. Bobingen, Fraunhoferstr. 18

Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Carports (Grundfläche ca. 6,00m auf 3,50m) zwischen dem bestehenden Wohngebäude und dem Gehweg. Der Carport fügt sich hinsichtlich der Grundstücksflächen, die überbaut werden sollen, nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein und würde im Fall einer Zulassung städtebauliche Spannungen erzeugen. Eine Genehmigung kann daher nicht in Aussicht gestellt werden.

Beschlussvorschlag: dem Vorhaben kann derzeit nicht zugestimmt werden.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 3.6: Voranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück 348/1 der Gem. Bobingen, Poststraße 27 a

Die Bauherrin beabsichtigt die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Stellplätzen. In der Tiefgarage sollen insgesamt 15 Stellplätze untergebracht werden. Die Tiefgarage soll von der Poststraße aus, über das bestehende städtische Grundstück, angefahren werden. Über das selbige Grundstück soll ein fußläufiger Zugang geschaffen werden – diesbezüglich möchte die Bauherrin entsprechende Teilflächen des städtischen Grundstücks erwerben.

Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird, vorbehaltlich des Nachweises der gesicherten Erschließung, in Aussicht gestellt. Bezüglich der Grundstücksnutzung/-verkaufs wird die Verwaltung ermächtigt weitere Verhandlungen zu führen. Das Ergebnis ist dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. Der städtische Grund soll zum Bodenrichtwert verkauft werden. Der Zugang für Rettungskräfte gem. Art. 5 Bayerischer Bauordnung, insbesondere für die Feuerwehr, ist zu klären und nachzuweisen.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 3.7: Voranfrage zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 4208/315 der Gem. Bobingen, Erlenstr. 31

Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Carports. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans. Ausnahmen, Abweichungen und Befreiungen und damit letztlich das gemeindliche Einvernehmen können nicht in Aussicht gestellt werden. Soweit das Vorhaben ermöglicht werden soll, müsste der Bebauungsplan entsprechend geändert werden.

Wäre die Errichtung des Carports jedoch rückgesetzt auf die Baulinie, wäre das Vorhaben genehmigungsfähig, Abweichungen bzgl. einheitlicher Gestaltung könnten in Aussicht gestellt werden.

Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird für die vorliegende Voranfrage nicht in Aussicht gestellt.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 3.8: Bauantrag zur Errichtung von acht SB-Waschboxen und Staubsaugerplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 670/10 der Gem. Bobingen, Nähe Gutenbergstraße

Der Bauherr beabsichtigt auf dem o. g. Grundstück acht SB-Waschboxen und Staubsaugerplätze zu errichten. Das Vorhaben liegt innerhalb des qualifizierten Bebauungsplans, das Vorhaben ist planungsrechtlich zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Der Bebauungsplan setzt für die Art der baulichen Nutzung ein Sondergebiet für Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe fest. Das Vorhaben fällt daher nicht in die genannten zulässigen Nutzungen.

Aus Sicht der Verwaltung wäre eine Änderung des Bebauungsplans mit der Aufnahme der Nutzungsarten „Tankstelle und Waschstraßen“ im Sondergebiet eine zweckmäßige bzw. zielführende Lösung.

Beschlussvorschlag: das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 2: Klärung des bauplanungsrechtlichen Status von Burgwalden; Erlass einer Satzung

Im Rahmen der Beratungen zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft wurde über die bauplanungsrechtliche Einstufung Burgwaldens diskutiert. Es stand zur Diskussion, ob Burgwalden planungsrechtlich ein bebauter Bereich im Außenbereich ist oder ein bebauter Ortsteil. Schon in früheren Sitzungen wurde über den bauplanungsrechtlichen Status von Burgwalden diskutiert. Die Verwaltung empfiehlt diesen Status durch eine Satzung festzulegen.

Beschlussvorschlag: die Verwaltung prüft die Einordnung des LRA in einen Innen- oder Außenbereich, um anschließend entscheiden zu können.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 4: Max-Fischer-Straße – Änderung der Verkehrsffühung

Die Verkehrsbehörde des Landkreises Augsburg plant eine endgültige Änderung der Verkehrsführung in der Max-Fischer-Straße nach einem Verkehrsversuch im letzten Jahr.

Beschlussvorschlag: Das Halteverbot wird provisorisch wie im Testbetrieb fortgeführt und in den kommenden Wochen werden die aufgestellten Schilder durch festinstallierte Halteverbotsschilder ausgetauscht. Ansonsten bleibt alles wie bisher.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 5: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 62, „Gewerbegebiet östlich der Gutenbergstraße, II. Planungsabschnitt“, Beratung über Stellungnahmen zum Vorentwurf aus den Fraktionen

Im Dezember 2022 hat die Verwaltung die Mitglieder des Bauaussschusses beauftragt, Angregungen und Wünsche zum Gewerbegebiet östlich der Gutenbergstraße (II. Planungsabschnitt) zu äußern. Die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen hat ein Schreiben eingereicht. In der Sitzungsvorlage wird näher auf die Punkte der Fraktion der Grünen eingegangen.

FBU: befürwortet öffentliche Eigentümerwege, Betriebsleiterwohnungen sollen in diesem Gebiet so weit rechtlich möglich ausgeschlossen werden, Dachflächen sollen PV-fähig sein, Abstimmung mit Wärmeleitplanung und Mobilitätskonzept soll berücksichtigt werden, Überregulierung, die die gewerbliche Nutzbarkeit über die Maßen einschränken, sollen unbedingt vermieden werden.

Vorgaben in Richtung Klimaneuträlität können nicht in den Bebauungsplan, sondern nur über städtebaulichen Vertrag vor Rechtskraft des Bebauungsplans geregelt werden.

Beschlussvorschlag: die Verwaltung erroiert mit Investor Klima-Konzept für städtebaulichen Vertrag.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 6: Sanierung Fahrbahndecke Königsbrunner Straße – Vorstellung Entwurf

Auf dem Grundstück entsteht aktuell ein neues Fachmarktzentrum, bedingt durch den Neubau sind Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an der Fahrbahn notwendig.

Die Ursache ist vermutlich, dass sich die Grundstücksgrenzen im Jahr 1989 verschoben haben und nun zur Folge hat, dass heute Sickerschächte auf privaten Grund liegen. Es ist eine Vollsperrung für ca. eine Woche in den Pfingsferien notwendig. Ein Provisorium in Höhe von 10.000 bis 15.000 Euro ist notwendig.

Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Maßnahme „Umbau der Entwässerung und Sanierung der Fahrbahndecke“ in der Königsbrunner Straße entsprechend der im Sachvortrag vorgestellten Planung. Das Stadtbauamt wird beauftragt, die Leistungen auszuschreiben und die Vergabe vorzubereiten. Aufgrund der dargestellten Randbedingungen soll die Baumaßnahme kurzfristig als dringliche Maßnahme unter Vollsperrung des Gesamtverkehrs durchgeführt werden. Die Belange anderer Beteiligter und Betroffener sind bei der Planung und Baudurchführung zu berücksichtigen. Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme wird der Bürgermeister ermächtigt, nach Prüfung und Wertung der Angebote den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Keine Kostenübernahme der 15.000 Euro des Zufahrtsprovisoriums, im Falle der Einschätzung.
–> Abstimmung: einstimmig.

TOP 7: Wünsche und Anfragen

Keine Wünsche / Anfragen.

Ende des öffentlichen Teils ca. 19:30 Uhr.

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