20.06.2023 – Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

Tagesordnung Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

  • TOP 1 Berichterstattung
  • TOP 2 Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen
  • TOP 2.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge
  • TOP 2.2 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Stellplätzen auf den Grundstücken Fl. Nr. 362/2, 363/3 und 363/4 der Gem. Bobingen, Lindauer Str. 42 b und c, Max-Fischer-Straße 3
  • TOP 2.3 Bauantrag zur Neubau eines dreiteiligen Wohngebäudes mit insgesamt 5 Wohneinheiten mit Garage, Carport und Pkw-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 696 der Gem. Bobingen, Goethestraße 20 und 20 a
  • TOP 2.4 Bauantrag zum Neubau eines Arbeits- und Geräteraums als Wirtschaftsgebäude für eine Streuobstwiese auf dem Grundstück Fl. Nr. 3318 (Tfl.) der Gem. Bobingen, Schwedinger
  • TOP 2.5 Bauantrag zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit Getränkemarkt und Backshop auf dem Grundstück Fl. Nr. 574/7 der Gem. Bobingen, Ziegeleistr. 7, 9, 11 und 13
  • TOP 3 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 32. Sitzung vom 16.05.2023
  • TOP 4 Wünsche und Anfragen

Anwesenheit: Armin Bergmann übernimmt die Sitzungsleitung, da Bürgermeister Klaus Förster im Urlaub ist. Für Bergmann ist SPD-Stadtrat Edmund Mannes im Ausschuss.

Es folgt eine auszugsweise Zusammenfassung der Sitzung

TOP 1: Berichterstattung

Rainhard Schöler, Leiter des Bobinger Bauamts, informierte, dass das Landratsamt der Nutzungsänderung in ein Hotel in der Hans-Sachs-Straße zugestimmt hat.

TOP 2: Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Voranfragen

TOP 2.1 Isolierte Abweichungen, Genehmigungsfreistellungen und an das Landratsamt weitergeleitete Bauanträge

Keine Verlesung erwünscht.

TOP 2.2 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Stellplätzen auf den Grundstücken Fl. Nr. 362/2, 363/3 und 363/4 der Gem. Bobingen, Lindauer Str. 42 b und c, Max-Fischer-Straße 3

Der Sachverhalt wurde bereits nach einer Vor-Ort-Begehung in der Februar-Sitzung, jedoch ohne Beschluss, debattiert. Zwischenzeitlich hat sich der Bauherr mit Kreisbaumeister Schwindling abgestimmt. Die Planer möchten ihre ursprünglich bevorzugte Variante für ein längeres Gebäude weiterverfolgen, denn mit einem Baukörper auf gleicher Höhe ist eine kompakte wirtschaftliche Bauweise möglich, zudem ergibt sich damit eine größere, zusammenhängende Freifläche.

Clemens Bäcker, Grüne, plädierte für einen dem Gelände angepassten Baukörper. Ein Versatz sei planungsrechtlich aber nicht notwendig, dies ist nur eine Gestaltungsfrage.

Florian Vogl, FBU, begrüßte die größere Grünfläche durch den einteiligen Bau und wünschte sich einen rücksichtsvollen Umgang mit dem Baumbestand, auch in Hinblick auf die Wärmeemissionen in der Max-Fischer-Straße. Herr Schöler erklärte, dass diese Bäume rechtlich als nicht schützenwert eingestuft werden, man aber einen Hinweis an den Bauherren weitergegeben werde.

Beschlussvorschlag: Vorbehaltlich des Nachweises der gesicherten Erschließung (insbesondere hinsichtlich der Abwasserbeseitigung) kann das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden. Die Verwaltung wird ermächtigt im Falle eines, der Voranfrage im Wesentlichen (Größe und
Situierung des Gebäudes und der Tiefgarage) entsprechenden Bauantrages über das gemeindliche Einvernehmen selbst zu entscheiden.
–> einstimmig angenommen

TOP 2.3 Bauantrag zur Neubau eines dreiteiligen Wohngebäudes mit insgesamt 5 Wohneinheiten mit Garage, Carport und Pkw-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 696 der Gem. Bobingen, Goethestraße 20 und 20 a

Eine erste Diskussion um 20 cm bei den Firsthöhen fand bereits in der April-Sitzung des Bauausschusses statt. Nun habe der Planer vor Ort nachgemessen. Dabei kam heraus, dass die tatsächliche Werte nicht mit den Maßen der Baugenehmigung übereinstimmen. Damit stellt sich die Frage, ob nun Bezug auf die genehmigten First- und Wandhöhen oder auf die tatsächlichen Werte genommen werden soll.

Unter der Annahme der vom Planer gemessenen Höhen würde sich das Vorhaben in die
nähere, tatsächlich vorhandene Bebauung einfügen, auch wenn diese planabweichend errichtet wurde.

Herr Schöler (Stadtplanung) erklärte auf Nachfrage, dass ein Nachmessen durch die Gemeinde nicht stattfindet. Man verlässt sich darauf, dass der Bauherr sich an die Vorgaben hält. Das Landratsamt jedoch führt bei Zweifeln Kontrollen durch und könnte eine Korrektur der Bestandgebäuden fordern.

Beschlussvorschlag: Unter der Annahme der vom Planer dargelegten tatsächlichen Höhen der in der näheren Umgebung vorhandenen Bebauung (Wertherstr. 1 – 1 h), fügt sich das Vorhaben hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das gemeindliche Einvernehmen wird für diesen Fall erteilt; der Beschluss vom 18.04.2023 wird insoweit aufgehoben.
–> einstimmig angenommen

TOP 2.4 Bauantrag zum Neubau eines Arbeits- und Geräteraums als Wirtschaftsgebäude für eine Streuobstwiese auf dem Grundstück Fl. Nr. 3318 (Tfl.) der Gem. Bobingen, Schwedinger

Zur rechtlichen Einschätzung erklärte die Verwaltung, dass sich nach ihrer Auffassung die Sach- und Rechtslage gegenüber dem ursprünglichen Antrag nicht so weitgehend geändert, dass dies zu einer Änderung der Stellungnahme führen würde. Auch die Stellungnahmen anderer Fachstellen sind insoweit unverändert geblieben. Aus Sicht der Verwaltung ist das Vorhaben daher auch weiterhin planungsrechtlich unzulässig. Die Empfehlung lautet daher weiterhin, dass das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden kann.

Zuletzt fand allerdings eine Besichtigung vor Ort mit dem Landrat statt. Dieser hat mit den Änderungen (Verkleinerung und Verschieben) seine Zustimmung gegeben. Weitere Informationen zu diesem Termin liegen den Anwesenden jedoch nicht vor. Armin Bergmann erklärte, dass ihm ohne weitere Auskünfte durch den 1. Bürgermeister die Entscheidungsgrundlage fehlt und er den TOP daher vertagen möchte.

SPD-Stadtrat Mannes begrüßte dieses Vorgehen und erklärte, dass seine Fraktion eine klare Stellungnahme des Bürgermeisters fordere.

Monika Müller-Weigand, Grüne, empfand die Sitzungsvorlage sehr verwirrend. Zunächst wurde auf ein einhalb Seiten ausführliche die rechtlichen Sicht und die Ablehung beschrieben. Dann folgte ein kurze Abschnitt, der alles aufheben würden, nur weil der Landrat den Sachverhalt nun anderes bewerte. Dies sei für eine Vorbereitung auf eine Sitzung, aber auch für eine Entscheidung nicht ausreichend.

TOP 2.5 Bauantrag zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit Getränkemarkt und Backshop auf dem Grundstück Fl. Nr. 574/7 der Gem. Bobingen, Ziegeleistr. 7, 9, 11 und 13

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauantrag wurde im November 2022 verweigert, da Nachweise von Begrünungen und Bäumen auf der Parkflächen nicht erbracht wurden. Die Planungen gingen jedoch weiter und das Landratsamt hat das Bauvorhaben inzwischen genehmigt.

Dies lässt auch der vorliegende Bebauungsplan zu. Um die Baumaßnahme zu verhindern, hätte die Stadt Bobingen ihren Bebauungsplan anpassen müssen, doch hierzu wurde nichts unternommen. Nun gäbe es die Möglichkeit einer Klage, die Erfolgsaussichten sieht die Verwaltung aber als gering an.

Die CSU-Fraktion verweist auf die kontroverse Diskussion im Vorfeld und sieht die Erfolgsaussichten bei einer Klage ebenfalls als sehr gering.

Weiter diskutierte das Gremium die Frage, ob der Bauherr verpflichtend eine Solaranlage bauen muss. Hier erklärten die Verwaltungsangestellten jedoch, dass diese neue Pflicht für Solaranlagen nach §44a BayBO hier nicht gilt, da der Bauantrag vor dem im Gesetz genannten Stichtag gestellt wurde. Generell soll dem Thema aber mit Nachdruck weiterverfolgt werden.

Hubert Geiger, FBU fragte nach, wie denn das Gesprächsangebot der Stadt vom Antragssteller aufgenommen wurde. Hier habe Frau Schempp, Wirtschaftsförderin, ein Angebot gemacht, aber Eigentümer war zu keinem Gespräch bereit, so die Aussagen von Seiten der Stadt.

Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt gegen die o. g. Baugenehmigung keine Klage einzulegen. Gegen den Neubau des genehmigten Lebensmittelmarktes mit Getränkemarkt und Backshop bestehen insoweit keine durchgreifenden Bedenken.
–> einstimmig

TOP 3: Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der 32. Sitzung vom 16.05.2023

Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.

TOP 4: Wünsche und Anfragen

  • SPD-Stadträtin König merkte an, dass der Straßberger Friedhof nicht mehr ansehenswert sei, es gäbe viel Unkraut. Diese Anmerkung wird an den zuständigen Ausschuss weitergegeben.
  • Weiter merkten die SPD-Stadträte an, dass in Bobingen zwischen Kirchplatz und Wolfsgässchen offenbar häufig zu schnell gefahren wird, insbesondere in Zeiten mit weniger Verkehr. Um dazu verlässliche Aussagen treffen zu können, wird eine mehrwöchige Messung angeregt, um weitere Maßnahmen mit Grundlage dieser objektiven Datenerfassung zu treffen.
  • Außerdem sei der Weg entlang der Wertach hinter dem Krankenhaus über 3-5 m überschwemmt, hier habe sich wieder einmal ein breit gemacht. Wie soll nun mit diesem “Biber-Schwarzbau” umgegangen werden? Aus Verwaltungssicht ist hier immer eine Abwägung zwischen Biberschutz und Naturschutzfläche zu treffen. Das Thema wird an den zuständigen verantwortlichen des Stadtwalds weitergegeben. Idee aus dem Gremium wäre das Aufkiesen des Wegs, um ihn wieder passierbar zu machen.
  • Martin Gschwilm, Freie Wähler, erkundigte sich zu neuen Infos zum Badbau. Dazu ist eine regelmäßige Berichterstattung im Stadtrat bzw. im Werkausschuss vorgesehen.
  • Monika Müller-Weigand, Grüne, fragte nach, warum denn die Brunnen vor dem Rathaus und vor dem Kanapee/Gisela-Heim-Platz noch im Winterschlaf sind. Hier wird man nachfragen.

Ende des öffentlichen Teils ca. 18:45 Uhr.

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